Stellungnahme der
Kommunalaufsicht zur
Befangenheit des Gemeindevertreters Bültermann
in der Sache "Eigenherdsporthalle"
Die Kommunalaufsicht des Landkreises
hat jetzt in einer Stellungnahme
die Befangenheit von Herrn Bültermann verneint. Die Stellungnahme war
eine Antwort auf ein Anfrage,
die wir im Juli gestellt hatten. Die Vorgeschichte war, dass in der
Auseinandersetzung um die Sporthalle Herrn Bültermann von uns, von
Kleinmachnower Bürgern
(siehe Protokoll vom 24.06.2004)
und schliesslich auch von der Presse Befangenheit vorgeworfen worden war.
Diese Situation drohte, das Ansehen der Gemeindevertretung zu
beschädigen und war auch für die Beteiligten eine starke Belastung.
Obwohl
wir von der Richtigkeit der Einschätzung der Kommunalaufsicht nicht überzeugt sind
(die Analyse berücksichtigt wichtige Aspekte nicht,
einige unserer Argumente wurden nicht behandelt),
begrüssen wir, dass mit der Stellungnahme der Kommunalaufsicht das Wirken von
Herrn Bültermann in dieser Sache wieder eine Grundlage hat,
da die Kommunalaufsicht und der Bürgermeister die Verantwortung übernommen haben.
Wir bedauern allerdings, dass es vom ersten Aufkommen der Vorwürfe im Februar 2004 bis zur
Entscheidung 7 Monate gedauert hat und dass es unserer Anfrage bei der
Kommunalaufsicht überhaupt bedurfte. Eine solche Angelegenheit kann man nicht aussitzen, vielmehr
sollten die Betroffenen in einem solchen Fall offensiv eine Klärung suchen.
J. Banhart / 26.09.2004