Alle Beschlussvorlagen waren von einer unglaublich schlechten Qualität. Die Auftragserteilung an das Architekturbüro Kuhn sollte auf Grundlage einer nur zweiseitigen Vorlage erfolgen, auf der weder die Bausumme genannt wurde noch der Leistungsumfang und die Beschreibung des Bauwerkes enthalten war. Angegeben wurde lediglich das Honorar des Architekten, das sich aus der Bausumme nach der HOAI berechnen lässt, wenn man die Summe kennt. Auf Nachfragen zeigte sich der Bürgermeister völlig uninformiert und konnte weder die Bausumme nennen noch beispielsweise die Frage beantworten, warum die in der Architektengrundleistung inbegriffene Koordination von Ingenieurleistungen separat mit einem Aufschlag ausgewiesen war. Da die Baugenehmigung noch nicht erteilt ist, wäre auch ein Vorbehalt in dieser Hinsicht angemessen gewesen, da eine Klage der Anwohner noch nicht ausgeschlossen ist.
Mein Vorschlag, die Auftragerteilung nach Nachreichung der Unterlagen auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu beschliessen, wurde von CDU und SPD leider nicht aufgegriffen. Die Aufträge wurden bis auf eine Ausnahme erteilt. Der Bürgermeister versprach, aussagekräftige Unterlagen nachzureichen.
Ich stellte folgendes fest:
J. Banhart, 8.2.2005