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Bauausschußsitzung 08.01.2004

 

 

Vorbereitung neuer Satzungen bis zum 31.12.2004

 

Die Brandenburgische Bauordnung vom 2003 gibt Gemeinden das Recht Gestaltungssatzungen bis spätestens Ende 2004 zu erlassen. Daher wurde die Bauverwaltung vom Bauausschuß am 11.12.2003 beauftragt, ein Konzept für die Erarbeitung neuer Satzungen vorzulegen. Diese Aufgabe konnte aufgrund des Umfanges neuer Satzungen in Verbindung mit der Urlaubssituation zum Jahreswechsel von der Bauverwaltung nicht erfüllt werden. Als neuer Termin nannte die Verwaltung die Sitzung im März 2004.

 

 

Vorstellung der Straßenplanung „Förster-Funke-Allee“

 

Das bisherige Grundkonzept der Straßenausführung bleibt erhalten, indem jede Fahrrichtung eine Fahrbahn erhält. Beidseitig der Straße werden Grünstreifen, Fahrradweg (Breite 1,5 m) und ein Gehweg angelegt. In Höhe des neuen Ortszentrums werden die Fahrbahnen durch eine Verkehrsinsel getrennt – sie dient als Verkehrsberuhigung, Querungshilfe für Fußgänger und als optischer Schwerpunkt. In diesem Bereich werden am Straßenrand auf jeder Seite 2 Bushalteplätze eingerichtet, somit kann direktes Umsteigen im Ortskern zukünftig möglich werden.

 

Die Straße soll weiterhin als Tempo 50-Zone, mit begrenzten Tempo 30-Bereichen ausgewiesen werden. Die Hinweise der sachkundigen Bürger, die Geschwindigkeit in der Straße grundsätzlich auf Tempo 30 zu begrenzen, wurde durch die Bauverwaltung mit der bisherigen Geschwindigkeitsregelung, dem an dieser Stelle erforderlichen Verkehrsfluß, begründet. Auch der Vorschlag die Förster-Funke-Allee als nicht vorfahrtsberechtigte Straße auszuweisen,“ traf auf keine „besondere Freude“ der Bauverwaltung.

 

BEWERTUNG

Ich vermisse von der Bauverwaltung ihren wirklichen Einsatz für eine fußgänger- und anwohnergerechte niedrige Geschwindigkeit in dieser Straße.

 

Wir wollen keine „fluggerechte“ Piste in diesem dicht bewohnten Teil der Gemeinde!

 

 

Integriertes Verkehrsentwicklungskonzept

 

Aufbauend auf der Verkehrszählung 2001 und einem „Verkehrskonzept“ von 2002 liegt ein Vorschlag zu einem Maßnahmenplan vom 08.09.2003 vor. Die vorliegenden Arbeitsergebnisse lassen sich nicht kurzfristig in konkrete Einzelmaßnahmen umsetzen, so daß durch die Vorsitzenden des Bauausschußes und des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Sicherheit die kurzfristige Erarbeitung eines umsetzbaren Maßnahmenplanes vereinbart wurde. Dazu soll eine besondere Arbeitsgruppe eingerichtet werden.

 

BEWERTUNG

Für mich als „Neuling“ im Bauausschuß ist unklar warum nach ca. 2 Jahren keine konkreten Ergebnisse vorliegen. Die Vorgehensweise der nur beratenden Ausschüsse die „Arbeit selbst in die Hand zu nehmen“ läßt Hoffnung aufkommen, daß es vielleicht doch noch zu Ergebnissen in diesem Jahr kommen könnte.

 

Wenn anstelle der Bauverwaltung freiwillige und an sich nur beratend dem Hauptausschuß und der Gemeindevertretung vorgelagerte Ausschüsse wesentliche Arbeiten leisten, könnte dies die Frage nach der Daseinsberechtigung der Bauverwaltung aufwerfen – oder etwa nicht?

 

 

PETITION ZUR SCHULWEGSICHERUNG

 

Die von der CDU-/FDP-Fraktion eingebrachte Petition zur Schaffung von Fußgängerüberwegen als Querungshilfe für die Schüler bei stark befahrenen Straßen wird von der Bauverwaltung mit einer Stellungnahme versehen.

 

Die ausschweifend und sehr unübersichtlich formulierte Stellungnahme führt aus:

 

-          Fußgängerüberwege sind bei Fehlbenutzung sehr gefährlich und daher als Querungshilfe nicht besonders geeignet,

-          eine vorgezogene Anlage von Übergängen nimmt endgültige Entscheidung des integrierten Verkehrsentwicklungskonzeptes vorweg,

-          die Petition wird als positiver Hinweis gewertet eine kurzfristige Umsetzung soll nicht erfolgen.

 

Die Bauverwaltung wurde aufgefordert die Stellungnahme zu überarbeiten.

 

BEWERTUNG

-          Die Bauverwaltung versteckt sich hinter Formalien der durch Sie selbst mit verursachten verzögerten Verabschiedung einer Verkehrskonzeptes,

-          die Bewertung von Fußgängerüberwegen durch die Bauverwaltung erscheint nicht nachvollziehbar. Unsachgerechtes Verhalten führt in der Regel immer zu negativen Konsequenzen,

-          die Bauverwaltung scheint nicht alles Mögliche zu unternehmen, um besser als bisher geschützte Verkehrswege für die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Fahrradfahrer) zu ermöglichen.

 

 

PLANUNG TURNHALLE EiGENHERDSCHULE

 

Durch das Architekturbüro Kuhn wurde der Planungsstand zur neuen Turnhalle der Eigenherdschule vorgestellt, der Bauantrag ist eingereicht und die Genehmigungsplanung abgeschlossen:

 

·         2-Feld-Sporthalle

·         Bau von ca. 55 Tiefgaragenplätzen unterhalb der Halle (ca. 1,5 m unterhalb des Geländes)

·         Ausbildung eines Ranges mit 199 Plätzen im Hallenraum,

·         vielfache Teilung der Halle durch Einsatz von 3 Trennvorhängen,

·         Sanitär- und Umkleideräume auf der Ebene der Hallen,

·         Sanitär- und Umkleideräume werden nicht mechanisch belüftet,

·         Einsatz eines Aufzuges zwischen Park- und Hallengeschoßebene,

·         Aufgrund von Entscheidungen nicht genauer benannter Gremien werden seit kurzem im Kellergeschoß weitere Funktionsräume vorgesehen.

 

POSITIV

·         Wir sehen den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle als notwendig an, aber nur als Schulsporthalle

·         die Planungen schreiten zügig voran (es wurde die Genehmigungsplanung vorgestellt).

 

NEGATIV

·         Konkrete Kostenaussagen konnten von keiner der Vortragenden oder verantwortlichen Parteien gemacht werden (Büro Kuhn, DEG als Projektsteuerer, Bauverwaltung),

·         der Bau einer Tiefgarage ist besonders kostenaufwendig und steht den Interessen eines geringen Verkehrsaufkommens in diesem Straßenzug deutlich entgegen,

·         das Projekt scheint sich bereits in der Phase eines „lebendigen Eigenlebens“ zu befinden, wenn ohne Zustimmung verantwortlicher Entscheidungsträger kostenträchtige Mehrungen im Raum- und Ausrüstungsprogramm vorgenommen werden,

 

BEURTEILUNG

·         Man muß interpretieren, wenn profunde Bauleute (worauf die dort Vortragenden wohl Anspruch erheben!?!) keine Kostenaussagen tätigen können, daß damit zielgerichtet das wahre Kostenvolumen verschleiert werden soll,

·         die Planung scheint über eine notwendige 2-Feld-Sporthalle hinaus eine Veranstaltungshalle anzustreben,

·         nach Lage des vorliegenden Haushaltsentwurfes wird die Sporthalle mehr oder weniger komplett kreditfinanziert.

 

Eine schnellstmöglich Überplanung im Hinblick auf das wirklich erforderliche Nutzungskonzept, Ausbildung eines sparsamen Raum- und Ausstattungskonzeptes und dem abgleich mit einem für die Gemeinde tragbaren Kostenvolumen ist zwingend erforderlich.

 

Warum werden nicht heute Lösungen gesucht, die eine spätere Nachrüstung und Ergänzung ermöglichen (Erstausstattung nur eines Trennvorhanges – spätere Nachrüstung einer weiteren Trennvorhanganlage)?

 

 

VERKEHRSBERUHIGUNG ODF-Platz

Die letzte Gemeindevertretung hat die Bauverwaltung beauftragt eine Lösung für eine Verkehrsberuhigung am ODF-Platz zu untersuchen.

 

Als Ergebnis stellt die Verwaltung durch den ausführenden Planer eine überflüssige, teure und die Rahmenbedingungen der Umgebung völlig außer acht lassende Vorplanung dem Bauausschuß vor.

 

BEWERTUNG

Eine derartige Planung kann nur gestoppt werden – glücklicherweise hat der Bauausschuß mit großer Mehrheit auch so gehandelt.

 

 

BEBAUUNGSPLAN KLM BP 024 „östlicher Erlenweg“

 

Dieser B-Plan hat eine scheinbar lange und sehr verzwickte Vorgeschichte. Über ca. 5 Jahr wurde dieser B-Plan aufgestellt und von der GV 2003 verabschiedet. Die untere Baubehörde forderte aufgrund der neuen Bauordnung eine „formale“ Überarbeitung. Der B-Plan wurde im Hauptausschuß vom 10.12.2003 abgelehnt und in den Finanz- und Bauausschuß zurückverwiesen.

 

Der B-Plan sieht eine Wohnbebauung im Außenbereich (z.B. für Landwirtschaftliche Bebauung oder Gebäude der Infrastruktur) vor. Entsprechend Baugesetz ist eine derartige Bebauung der Ausnahmefall im Außenbereich und stellt bei „besonderem Interesse der Gemeinde“ eine „Kann“-Vorschrift dar.

 

Im Lauf der Diskussion wurden verschieden Argumente für und gegen den B-Plan vorgetragen:

·         Der B-Plan ist positiv, da so die straßenseitig gegenüberliegende westliche Erschließung abgeschlossen wird (Herr Ernsting [Bauverwaltung]),

·         die sich aus dem B-Plan ergebende Bebauung schließt „harmonisch an die Bebauung des Augustinums an,

·         von der Gemeinde wird mit dem B-Plan Schaden abgewendet (Herr Hartig [PDS], bestätigt von Herrn Pape [Lokal-Union]),

·         im Außenbereich sollte überhaupt nicht gebaut werden (v.Wnuk [UB/WIR]),

·         Qualität und Umfang der vorgeschlagenen Bebauung passen nicht in die Umgebung (Frau Dr. Kimpfel / Herr Weigert [CDU/FDP], Dr. Franke [UB/WIR].

 

POSITIV

·         Leider nichts – außer das dieser B-Plan vielleicht doch noch verhindert werden kann!

 

NEGATIV

·         Es gibt keine Gründe warum im Außenbereich Wohnungsbau vollzogen werden sollte. Gibt es gegenwärtig denn in Kleinmachnow nicht genügend Entwicklungsgebiete für Wohnungsbau?

·         Der B-Plan beinhaltet mehr oder weniger genau eine Grundfläche, welche sich um Eigentum der KGSG befindet. Eine Gesellschaft an der die Gemeinde einen Kapitalanteil von 50 % hält. Leider hat die Gesellschaft gegenwärtig mehrere Hunderttausend  EURO Verbindlichkeiten.

 

BEWERTUNG

·         Eine sinnvolle Begründung für die Bestätigung dieses B-Planes konnte in den vorgetragenen Argumenten nicht erkannt werden,

·         Die halb- bzw. nur angedeuteten Sachverhalte des Grundstückeigentümers lassen die Vermutung aufkommen, dass der vorgelegte B-Plan die Verwertung des Grundstücks ermöglichen soll. Besteht hier vielleicht der Zusammenhang, daß aus unklarer Sachlage in Verschuldung geratenen Gesellschaften sich sanieren können?

 

Dauerhafte Abwehr des B-Planes ist notwendig,

Kleinmachnow hat es nicht nötig, im Außenbereich Wohnungsbau zu erlauben!

 

Arnim von Wnuk-Lipinski