Bauausschußsitzung 01.04.2004

 

Die Bauausschußsitzung war geprägt von sinnvollen Ergebnissen, das Zustandekommen der Empfehlungen für den Hauptausschuß und die Gemeindevertretung waren jedoch nicht immer nachvollziehbar. So stimmte die CDU/FDP gegen den Maßnahmenplan Verkehrskonzept, es stimmten sogar Gemeindevertreter dagegen, daß Ihr Kollege Bültermann Rederecht erhalten sollte!

 

 

ZU TOP 5  Beschlußvorlage 31 / 04  Maßnahmenplan Verkehrskonzept

 

Innerhalb kürzester Zeit konnte von einer gesonderten Arbeitsgruppe (Verkehrs- und Bauausschuss)  ein Arbeitsergebnis u.a. mit nachfolgenden Vorschlägen vorgelegt werden:

 

·        Flächendeckende Einführung Tempo 30 (also alle Nebenstraßen),

·        die Hauptverkehrsstraßen verbleiben in der Regel bei Tempo 50,

·        weitere Querungshilfen (Zebrastreifen, Bedarfsampel) im Bereich der Schulen,

·        Sanierung und Lückenschließung Radwegenetz,

·        Gezielte Einschränkung LKW- und Durchgangsverkehr (Uhlenhorst und Meiereifeld),

·        Anpassung des ÖPNV-Konzpetes.

 

Bemängelt wurde seitens der CDU / FDP (Gegenstimmen), daß es sich nicht um ein Verkehrskonzept handelt. Seitens ProLo (Enthaltung) wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung wegen angeblicher Behinderung des Verkehrsflußes abgelehnt.

 

Die Empfehlung wurde mit 5 / 2 / 1 angenommen.

 

BEWERTUNG

Sicher würden WIR uns mehr wünschen, so z.B. auch auf Hauptstraßen Tempo 30, größere Einschränkung des LKW-Verkehrs etc.. Unter Beachtung, welche Entwicklung seit der letzen Verkehrszahlung und den vorliegenden „Verkehrskonzepten“ vorliegt (Leider wurde bisher überhaupt keine Maßnahme umgesetzt!), könnte mit diesem Maßnahmenplan nun wirklich etwas verändert werden, insofern ist die Initiative ein 1. Schritt zu einer anwohnergerechteren Verkehrspolitik in Kleinmachnow.

 

 

Beschlußvorlage 33 / 04 Errichtungsbeschluß Neubau einer Sporthalle für die Eigenherd-Grundschule

 

Aufgrund bisheriger Unzulänglichkeiten im Handeln der Verwaltung wurde für das Bauvorhaben bisher kein Errichtungsbeschluß gefaßt. Die Kritik von Gemeindevertretern führt nun dazu, daß der nach der Gemeindeordnung notwendige Beschluß nachgeholt wird.

 

Der Beschluß sieht sehr unverbindlich die Entscheidung für die Errichtung einer Sporthalle vor. Kein Nutzungskonzept, keine Entwurfsplanung, keine Kostenaussagen liegen ihm zugrunde. Um die Verwaltung inhaltlich mehr an die Notwendigkeiten der wirklichen Nutzung, der Gemeindefinanzen und den Anforderungen der Anlieger zu binden, wäre eine Bindung der Empfehlung an konkrete Aussagen sehr wünschenswert gewesen.

 

Auch auf wiederholte Nachfrage wie die Verwaltung denn nun das weitere Vorgehen plant, wird von Frau Neidel nur geantwortet, daß nach Vorliegen aller Informationen (man wartet seitens der Verwaltung immer noch auf die Ergebnisse des völlig unzureichenden Bauantrages vom 29.12.2004) eine Abwägung vorgenommen wird. Aus unserer Sicht eine völlig unzulängliche Vorgehensweise, die durch unzureichende Berücksichtigung berechtigter Interessen dazu führen kann, daß die Halle nicht mehr im Jahr 2005 fertig gestellt werden dürfte. Zu Lasten der Schüler an der Eigenherd-Grundschule!

 

Die Empfehlung wurde mit 5 / 2 / 1 angenommen.

 

 

BEWERTUNG

Die Verwaltung holt verabsäumtes Handeln nach und verfügt damit über den notwendigen Auftrag der Gemeindevertreter. Sie sollte nun endlich das in Sie gesetzte Vertrauen auch beweisen, in dem Sie in Form der Aufstellung eines Nutzungkonzepts, der Überarbeitung der Planung um Kosten zu sparen und den Anforderungen der Anwohner zu entsprechen, auch handelt!

 

Die hinter vorgehaltener Hand geäußerte Kritik, Manche würden den Bau einer notwendigen Sporthalle torpedieren, kann nun wohl nicht mehr aufrecht erhalten werden.

 

Alle Beteiligten wollen die notwendige 2-Feld-Sporthalle so schnell wie möglich realisiert sehen. Dies darf jedoch nicht ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und unter Außerachtlassung bestehender
Beschränkungen geschehen!

 

 

Beschlußvorlage 36 / 04 Aufstellungsbeschluß Stellplatzsatzung

 

Durch die Verwaltung wurde eine sehr traditionelle Stellplatzsatzung vorgelegt, sie wurde auf der Grundlage der Mustersatzung des Landes Brandenburg erstellt. Im Bereich der 1- und 2-Familienhäuser werden die Anforderungen noch verschärft, bei besonderen Nutzungen (Reiterhof, Hundeplatz etc.) erfolgt eine erstmalige Festlegung, ansonsten erfolgt bei gewerblichen Nutzungen die Festsetzung von einer Mindestanzahl. Weiterhin informierte die Verwaltung, daß Eile geboten sei, da bis Ende des Jahres eine Satzung in Kraft treten sollte, in Verbindung mit Bearbeitungs-, Auslegungs- und Anhörungsfristen ist kurzfristiges Handeln erforderlich.

 

Die Diskussion der Mitglieder ergab das Stimmungsbild, daß der Entwurf dahingehend zu überarbeiten ist, daß noch mehr Stellplätze erforderlich sind?!? Die Empfehlung wurde auf die Sitzung im Mai vertagt.

 

BEWERTUNG: Wir lehnen die Stellplatzsatzung ab, denn:

 

·        eine verfehlte Landes- bzw. Bundesverkehrspolitik kann durch eine restriktive Stellplatzsatzung nicht wettgemacht werden („Parken im Straßenraum“ ist der „Wert“ denn es zu regeln gilt!),

·        die vorgelegte Satzung bietet keine Möglichkeit einer wünschenswerten Steuerungsfunktion,

·        die Fehlallokation von sinnloser Bodennutzung, Bodenversiegelung und finanzieller Ressourcen wird von der Satzung noch forciert, anstatt diese zu stoppen,

·        die Gemeinde nutzt nicht die Möglichkeit bei eigenen Bauten im Bestand, sich von der Pflicht von Stellplätzen zu entledigen, so würde die vorgelegte Stellplatzsatzung bei der neuen Sporthalle der Eigenherd-Grundschule zu ca. 40 Stellplätzen führen!

·        wenn schon Stellplätze baurechtlich eingefordert werden, sollte die Möglichkeit einer Ablösung nicht fehlen.

 

Es gilt sich von traditionellen Vorstellungen einer auf Individualverkehr ausgerichteten Verkehrspolitik zu trennen, sich zukünftigen Entwicklungen (z.B. autoloses Wohnen) zu öffnen und eine ortsgerechte und flexible Stellplatzsatzung zu schaffen.

 

Arnim von Wnuk-Lipinski

 

04.04.2004