PNN 21.3.14

Zweckverband hat wieder eine Satzung

von Tobias Reichelt

Millionenschwere Rückzahlungen vorerst vom Tisch. Altanschließer kündigen neue Klagen an

Region Teltow - Die millionenschweren Rückzahlungen der Altanschließerbeiträge an die Betroffenen in der Region Teltow ist vorerst vom Tisch. Mit äußerst knapper Mehrheit haben die Mitglieder des Zweckverbandes „Der Teltow“ am Mittwoch eine neue Beitrags- und Gebührensatzung auf den Weg gebracht. Die sieht erneut vor, all jene Grundstückseigner zur Kasse zu bitten, die bereits vor 1990 ans Netz angeschlossen wurden.

Wie berichtet hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Januar die alte Verbandssatzung für unzulässig erklärt. Ohne eine neue hätten nicht nur die rund 8,2 Millionen Euro an bereits eingenommenen Altanschließerbeiträgen zurückgezahlt werden müssen. Auch die Gebühren und Beiträge anderer Kunden hätten dann nicht mehr eingetrieben werden können. Dem Verband drohte damit das finanzielle Aus.

Kleinmachnows Bürgermeister Michael Grubert (SPD), der auch Vorsitzender des Zweckverbands ist, zeigte sich zufrieden. Das drohende Aus des Verbandes sei abgewendet. „Ich bin guten Mutes, dass die neue Satzung hält“, so Grubert.

Interessenvertreter der Altanschließer kündigten indes erneut juristische Schritte an, bestätigte der Stahnsdorfer Gemeindevertreter Karsten Jänicke. Er sitzt als Vertreter für seine Kommune in der Versammlung und bemängelte die äußerst knappe Abstimmung über die neue Satzung: Dabei stimmten die Vertreter der Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf uneinheitlich – wodurch ihre Stimmen ungültig wurden. Den Ausschlag gab damit letztlich eine einzige gültige Stimme aus Nuthetal. Die kam vom Nudower Ortsvorsteher Harald Schmid-Urbich.

Regina Schwarz (BfB), ebenfalls Gemeindevertreterin aus Stahnsdorf, forderte den Zweckverband indes erneut auf, die Altanschließerbeiträge nicht mehr einzufordern. Davon betroffen seien vor allem Grundstückseigentümer im hohen Alter. Oft hätten sie oder ihre Eltern die Grundstücke vor Jahrzehnten erworben und ihre Schulden über Jahre abgezahlt. Schon damals seien oft Anschlussgebühren fällig gewesen.

Nun fordert der Verband Nachzahlungen – „so geht das nicht“, sagte Schwarz. Etliche stünden vor der Entscheidung, Kredite aufnehmen zu müssen. Schwarz forderte Verlässlichkeit: Auch eine Bibliothek könne nicht für vor Jahren ausgeliehene und zurückgegebene Werke nachträglich Gebühren fordern. „Wenn ich einmal eine Rechnung stelle, muss das passen.“ Tobias Reichelt