PNN 26.2.14

Zum Geburtstag eine neue Satzung

von Tobias Reichelt

Die Wasser- und Abwasserverbände wollen den Altanschließerstreit endlich lösen, sonst drohen millionenschwere Rückzahlungen

Kleinmachnow - 20 Jahre und kein Stückchen weiter. Auch im Jubiläumsjahr der Gründung der Mittelmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH plagt sich der Verwalter beider Wasser- und Abwasserzweckverbände rund um Teltow und Michendorf weiter mit Gerichten und Klägern. Bis heute haben die Verbände „Der Teltow“ und „Mittelgraben“ keine rechtsgültige Satzung. Was nach trockener Juristerei klingt, könnte den Verbänden und seinen Kunden jedoch eines Tages teuer zu stehen kommen: So fordern die sogenannten Altanschließer schon seit Jahren Rückzahlungen in Millionenhöhe. Werden die fällig, würden die Preise aller Wasser- und Abwasserkunden steigen. Damit das nicht passiert, soll nun Bewegung in den Satzungsstreit kommen.

Noch in diesem Frühjahr will der Wasser- und Abwasserzweckverband „Der Teltow“ eine gültige Gebührensatzung auf den Weg bringen. Auch beim Verband „Mittelgraben“ stehe eine erneute Satzungsänderung an. Das kündigte Kleinmachnows Bürgermeister Michael Grubert (SPD) an, der Vorsteher des Teltower Verbandes ist. „Ich gehe davon aus, dass wir für Teltow Anfang April eine gültige Satzung haben“, so Grubert. Um das zu schaffen, will er erneut auf die Hilfe der Kommunalaufsicht setzen und den fehlerhaften Teil der Satzung korrigieren.

Doch was sich einfach anhört, ist in Wahrheit kompliziert: Wie berichtet hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Satzung des Zweckverbandes „Der Teltow“ im Januar wegen eines Formfehlers gekippt. Das allerdings nicht zum ersten Mal. Bereits zuvor hatte der Verband die fehlerhafte Satzung repariert – was an komplizierte Abstimmungen in der Verbandsversammlung geknüpft war. Nur nach langem Hin und Her kam die Änderung zustande. Vor allem Vertreter aus Stahnsdorf hatten damals gedrängt, Altanschließer nicht mehr oder zumindest deutlich weniger zur Kasse zu bitten. Da sie bis heute bei ihrer Meinung geblieben sind, ist nun wieder mit ähnlichen Querelen zu rechnen. Die Rechtsaufsicht des Landkreises könnte die Satzungsänderung jedoch zwangsweise herbeiführen.

Denn sollte die Änderung misslingen, müssten die Teltower Altanschließerbeiträge in Höhe von 8,2 Millionen Euro zurückgezahlt werden. Der Verband müsste das Finanzloch stopfen und die Wasser- und Abwasserpreise für alle Kunden erhöhen. Dabei machen die Altanschließer nur zehn Prozent der gesamten Kundschaft aus, im Raum Teltow sind es 1600. Im Bereich Mittelgraben ist die Situation ähnlich: Dort gibt es 365 Altanschließer, das sind 6,5 Prozent aller Anschlüsse. Die möglichen Rückzahlungen beziffern sich dort auf 2,3 Millionen Euro.

Im Gespräch ist auch ein Kompromiss. Demnach müssten Altanschließer, die vor 1990 ans Netz gingen, nicht die vollen Gebühren zahlen. Rechtlich sei die Lösung aber umstritten, sagte Grubert. Ein Differenzierungsmodell öffne Tür und Tor für weitere Klagen – dann würden die Verbände wohl noch auf Jahre hinaus ohne Satzung dastehen.Tobias Reichelt