PNN 12.2.2014
„Es ist wie ein Déjà-vu“, sagte Grubert gegenüber den PNN. Erst im November hatten die Mitglieder der Verbandsversammlung nach langem Hin- und Her und mit hauchdünner Mehrheit der Änderung der fehlerhaften Satzung zugestimmt. Vor allem Vertreter aus Stahnsdorf hatten darauf gedrängt, Altanschließer nicht mehr zur Kasse zu bitten.
Nachdem das Gericht die Änderung jetzt als unzureichend zurückgewiesen hat, rechnet Grubert mit neuen Querelen. „Ich bin entsetzt und enttäuscht.“ Ziel des Verbandes müsse es sein, eine gültige Satzung auf den Weg zu bringen.
Allein aus den Altanschließerbeiträgen hat der Zweckverband in der Region Teltow rund acht Millionen Euro eingenommen. Die fordern die Altanschließer weiterhin zurück. Das sagte Andreas Wolf, Sprecher der Altanschließer-Initiative Teltow-Seehof und Mitbegründer der neuen Wählergruppe „Bürger für Bürger“ in Teltow. Alle auf Grundlage der ungültigen Satzung erteilten Bescheide seien aus seiner Sicht ungültig. „Damit müssten alle Altanschließer ihr Gelder zurückbekommen. Das werden wir auch einklagen“, sagte Wolf. tor