PNN 18.11.13
Region Teltow - Einige Altanschließer in der Region Teltow können auf Rückzahlungen hoffen. Erstmals hat sich Kleinmachnows Bürgermeister Michael Grubert (SPD), der auch Vorsitzender des Wasser- und Abwasserzweckverbands „Der Teltow“ ist, gesprächsbereit gezeigt, einige Betroffene zu entlasten. Er stellte Entlastungen für diejenigen in Aussicht, deren Grundstücke in großen Wohnsiedlungen liegen und bereits vor dem Jahr 1945 ans Netz gingen.
Am 26. November werde die Verbandsversammlung über die Entlastung der Altanschließer diskutieren, so Grubert. Denkbar sei, dass einige einen Teil ihrer bereits gezahlten Beiträge zurückerhalten. Dabei geht es um Grundstücksbesitzer, die in großen Siedlungen wohnen, in denen die Häuser gleichzeitig ans Netz gingen. So zum Beispiel in Teltow Seehof. Von den Besitzern seien mitunter schon in den 1930-er Jahren Anschlussbeiträge verlangt worden. Die könnten nun angerechnet werden. Etwa die Hälfte der jetzt geforderten Beiträge könnte wegfallen, so Grubert. Eine solche Ausnahme werde jedoch nicht für einzeln angeschlossene Häuser gelten. Um die Fälle zu prüfen, werde der Geschäftsbesorger des Verbandes, die Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH (MWA), einen Juristen anstellen.
Der Streit um das Geld der Altanschließer tobt bereits seit Jahren. Wie berichtet wurden sie nachträglich für ihre bereits vor dem Jahr 1990 erfolgten Netzanschlüsse zur Kasse gebeten. Betroffen sind rund 1600 Grundstücksbesitzer in der Region, es geht um eine Summe von insgesamt rund 8,2 Millionen Euro. In den vergangenen Wochen erreichte der Konflikt einen neuen Höhepunkt, nachdem das Potsdamer Verwaltungsgericht die Beitragssatzung des Zweckverbandes gekippt hatte. Danach haben die Betroffenen bislang vergebens auf eine Rückzahlung gehofft.
Verbandsvorsteher Grubert zeigt sich nun zumindest für einen Teil der Forderungen offen. Ob er sich durchsetzt, ist indes noch unklar. Denkbar ist auch, dass die Mitglieder der Verbandsversammlung auf eine pauschale Lösung setzen und Grubert überstimmen. Davon könnten dann alle Altanschließer profitieren.
Darauf hofft Andreas Wolf von der Bürgerinitiative „Altanschließer Seehof“. Wolf zeigte sich auch unbeeindruckt von der jüngsten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Das hatte sich in zwei Musterverfahren mit den Kanalanschluss-Gebühren der Stadt Cottbus befasst. Demnach darf die Stadt im Nachhinein von Altanschließern Beiträge für den Abwasseranschluss erheben. „Die Gerichte sind oft verbandsfreundlich“, so Wolf. Auch fast alle Altanschließer der Region haben gegen ihre Beitragsbescheide geklagt. Die Verfahren laufen noch. Tobias Reichelt