PNN 8.11.13
Stahnsdorf - Von Einigkeit in der Region ist keine Spur: Die Stahnsdorfer Gemeindevertreter haben am Donnerstagabend mehrheitlich beschlossen, gegen die erst wenige Stunden zuvor von der Verbandsversammlung „Der Teltow“ beschlossene Neufassung der Abwasserbeitragssatzung vorzugehen. Bürgermeister Bernd Albers (Bürger für Bürger) wurde beauftragt, den Beschluss beim Verwaltungsgericht anzufechten und überprüfen zu lassen. Nach Auffassung von SPD-Vizefraktionschefin Ruth Barthels, die den Antrag eingebracht hatte, hätte es für die Satzungsänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit geben müssen, so wie es das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg vorsehe.
Wie berichtet hatte es auf der Sondersitzung des Verbandes nur eine einzige gültige Stimme für die von Verbandsvorsteher Michael Grubert (SPD) vorgelegte Satzungänderung gegeben. Die kam vom Nudower Ortsvorsteher Harald Schmid-Urbich, dem an diesem Tag einzigen Vertreter der Gemeinde Nuthetal. Bei den Vertretern der drei anderen Verbandskommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf waren die Meinungen durchweg gespalten, so dass ihre Stimmen ungültig waren. Denn bei Abstimmungen in der Verbandsversammlung muss pro Kommune ein einheitliches Ergebnis vorliegen, sonst sind ihre Stimmen wertlos. Die Änderung war notwendig, weil das Verwaltungsgericht die alte Satzung wegen eines Fehlers in einem Paragrafen gekippt hatte. Ein erster Versuch der Heilung scheiterte am 16. Oktober, weil von Vertretern aller Verbandskommunen zusätzlich Nachbesserungen für Altanschließer gefordert wurden. Daraufhin hatte die Kommunalaufsicht die Sondersitzung angeordnet.
Auch diese Anordnungsverfügung soll laut Gemeindevertreterbeschluss jetzt vom Stahnsdorfer Bürgermeister angefochten werden. Sie sei unverhältnismäßig und rechtswidrig, weil damit in die grundsätzlich geschützten Selbstverwaltungsrechte der Gemeinden eingegriffen werde, erklärte Barthels, die wie die Mehrheit der Stahnsdorfer Gemeindevertretung eine differenzierte Veranlagung der Altanschließer fordert.
Begrüßt wurde die Zustimmung zur Satzungsänderung indes am Freitag vom Teltower Landtagsabgeordneten Sören Kosanke. Die Sozialdemokraten der Region Teltow seien sehr froh, dass damit die Stabilität des Zweckverbandes gesichert wurde, erklärte er gegenüber der Presse. Wie auch von der regionalen SPD gefordert, werde jetzt im Zweckverband untersucht, wie eine differenzierte Beitragserhebung aussehen könnte.
In der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung am 26. November soll darüber entschieden werden, ob man die Kalkulation für ein solch differenziertes Modell durchführen will oder nicht, teilte der Geschäftsführer der Märkischen Wasser und Abwasser GmbH, Felix von Streit, mit. Erst dann könne sich die Versammlung damit auseinandersetzen, ob die Satzung entsprechend geändert wird. Die GmbH ist der Geschäftsversorger für den Zweckverband.Hagen Ludwig
Kleinmachnow - Er war das Zünglein an der Waage: Der Ortsvorsteher von Nudow, Harald Schmidt-Urbich, hat am Donnerstag auf einer Sondersitzung des Wasser- und Abwasserzweckverbands „Der Teltow“ mit seiner einzig gültigen Stimme eine Neufassung der Abwasserbeitragssatzung beschlossen. Wie berichtet hatte das Verwaltungsgericht die bisherige Satzung im August wegen Fehlern bei der Beitragsberechnung gekippt.
Der Verband „Der Teltow“ hatte seither keine rechtskräftige Satzung mehr. Zum 18. November drohte das finanzielle Aus, denn Gebühren und Beiträge von den Kunden können ohne rechtsgültige Satzung nicht eingetrieben werden. Der beanstandete Paragraf wurde geändert und gestern auch mit der Stimme aus dem Nuthetaler Ortsteil Nudow beschlossen – in letzter Minute.
Denn Altanschließer hatten Druck gemacht, zugleich eine differenzierte Veranlagung durchzusetzen. Der Wunsch nach Entlastung bei den nachträglichen Abwasseranschlussbeiträgen hatte die Beschlussfassung wochenlang verzögert und bis gestern zu einer knappen Angelegenheit gemacht. Mitte Oktober hatte die Verbandsversammlung bereits über eine Neufassung beraten – vergebens. Also hat Verbandsvorsteher Michael Grubert (SPD) wie berichtet die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Die setzte dem Verband die Pistole auf die Brust: Entweder sorgen die Verbandsmitglieder bis zum 18. November für eine gültige Satzung oder die Kommunalaufsicht greift ein und ändert die Satzung im Zuge einer Ersatzvornahme.
„Der Druck aus dem Landratsamt ist unverhältnismäßig, das grenzt an Erpressung“, ärgerte sich Wolfgang Kreemke, ein Vertreter aus Kleinmachnow, am Donnerstag. Er wollte auf der Sondersitzung bereits konkret über moderatere Altanschließerbeiträge diskutieren. Auch Bürgermeister Bernd Albers (BfB) kritisierte, dass ein Antrag aus Stahnsdorf in dieser Sache nicht auf die Tagesordnung kam.
Das sei in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen, hielt Verbandsvorsteher Grubert entgegen. Dennoch versprach er: „Die differenzierten Anschlussbeiträge für Alt- und Neuanschließer werden wir auf der nächsten Verbandsversammlung am 26. November diskutieren.“ Am Donnerstag sei es nur darum gegangen, eine gültige Satzung zu beschließen.
Bei der Sondersitzung, zu der auch über 30 Zuschauer erschienen waren, waren die Meinungen der Verbandsmitglieder erneut gespalten. Das führte dazu, dass die Stimmen aus Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf ungültig waren. Denn bei Abstimmungen in der Verbandsversammlung muss pro Kommune ein einheitliches Ergebnis vorliegen, sonst ist die Stimme wertlos. Das Paradoxe: Der Vertreter der kleinsten Gemeinde im Verband, Harald Schmidt-Urbich, hatte dafür gestimmt. Die zweite Vertreterin aus Nuthetal, Bürgermeisterin Ute Hustig (Linke), war nicht gekommen.
Schmidt-Urbich arbeitet für die Mittelmärkische Wasser und Abwasser GmbH. Dass er trotzdem nicht befangen ist, wurde vor einigen Jahren laut Verbandsvorsitzendem Peter Weiß juristisch überprüft. Eva Schmid