PNN 30.10.13
Region Teltow - Im festgefahrenen Streit um Altanschließergebühren in der Region Teltow hat die Kommunalaufsicht die Notbremse gezogen. Um den Wasser- und Abwasserzweckverband „Der Teltow“ vor einer Pleite zu bewahren, will die Rechtsaufsicht des Landkreises nun womöglich selbst eine notwendige Satzungsänderung herbeiführen. Zuvor hat die Behörde den Streitenden aber noch eine letzte Chance eingeräumt, das Problem selbst zu lösen. Am 7. November werden die Verbandsmitglieder erneut in Kleinmachnow zusammengerufen. Eine schnelle Entscheidung zugunsten der rund 1600 Altanschließer ist dann aber wohl noch nicht zu erwarten.
„Die Sitzung wurde von der Kommunalaufsicht angeordnet“, teilte Verbandsvorsteher Michael Grubert (SPD) den PNN mit. Grubert ist auch Bürgermeister in Kleinmachnow. Die Verbandsmitglieder sollen erneut über eine geänderte Satzung entscheiden. Das ist nötig, weil das Verwaltungsgericht die alte Satzung gekippt hat. Wie berichtet hatte die Verbandsversammlung die Änderung zuletzt aber abgelehnt, weil Nachbesserungen für die Altanschließer gefordert wurden. Allerdings drängt die Zeit: Nur noch bis zum 18. November hat der Verband Zeit, eine gültige Satzung auf den Weg zu bringen. Gelingt das nicht, steht der Verband ohne Satzung da und könnte keine Gebühren und Beiträge von seinen Kunden einnehmen. Es droht das finanzielle Aus.
Vor diesem Hintergrund hatte sich Grubert an die Kommunalaufsicht gewandt. Die stärkte ihm nun den Rücken. Der Verband sei rechtlich zum Handeln verpflichtet, teilte sie mit. Sollte auf der Sitzung am 7. November die Satzungsänderung erneut scheitern, müsste die Kommunalaufsicht eingreifen und die Änderung vornehmen. Diese Anordnung, so die Aufsicht weiter, sei dabei das mildeste Mittel. „Hierbei wird die Wahlfreiheit zwischen mehreren Möglichkeiten der Neufassung des Beitragsmaßstabes eingeräumt.“
Theoretisch könnte also am 7. November auch eine Satzungsänderung mit Vorteilen für die Altanschließer durchgesetzt werden. Praktisch bleibe für solch eine umfassende Änderung jedoch zu wenig Zeit, so Verbandsvorsteher Grubert. Bis zum 18. November müsse zunächst eine gerichtsfeste Satzung her. Im Anschluss könnte man dann in aller Ruhe über eine weitere Satzungsänderung zugunsten der Altanschließer reden. Tobias Reichelt