PNN 28.3.13
Kleinmachnow - Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sieht sich die Gemeinde Kleinmachnow zu Baumpflegemaßnahmen in ihrem Gemeindewald gezwungen. Zur Verkehrssicherung erfolgen zurzeit Baumfällungen und Ausästungen im Bannwald, im Waldstück am Duellpfuhl zwischen Ginsterheide und Jägerstieg sowie auf den übrigen gemeindeeigenen Waldflächen im Grenzbereich von Straßen und Wohngrundstücken. Das teilte Rathaussprecherin Martina Bellack gestern mit.
Bellack begründete die Aktion mit einem Urteil der Karlsruher Richter vom Oktober 2012 (VIZR 311/11). Sie hatten zwar einer Klägerin aus dem Saarland unrecht gegeben, die auf einem Waldweg von einem herunterfallenden, 17 Meter langen Ast so schwer verletzt wurde, dass sie zum Pflegefall wurde: Da der Waldbesucher den Wald auf eigene Gefahr nutze, sei eine Haftung des Waldbesitzers für „waldtypische Gefahren“ ausgeschlossen. Anders sieht es aber für Waldbereiche an öffentlichen Straßen und gefährdeten Nachbargrundstücken aus. Hier sind Waldbesitzer laut BGH verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um umstürzende Bäume, Windwurf oder Windbruch zu vermeiden. Die Kleinmachnower Gemeindeverwaltung habe nach dem Urteil ein Rechtsgutachten für die Gemeindewälder eingeholt, so Bellack. „Es bestätigt den für die Verwaltung unaufschiebbaren Handlungsbedarf.“
Im Ergebnis bestünden im Bannwald, am Duellpfuhl und im Waldkeil mitten im Wohngebiet Stolperweg erhöhte Anforderungen an die Sicherung der Bäume. Dort müssten umsturzgefährdete Bäume und Astüberhang im Bereich der öffentlichen Straßen, Wohngrundstücke und Hauptwege entfernt werden. Für andere Waldflächen bestünden die erhöhten Anforderungen nur im Bereich zum öffentlichen Straßenland und zu Wohngrundstücken, wie Bellack betont. „Das Betreten der restlichen Waldflächen erfolgt generell auf eigene Gefahr.“ hkx