PNN 24.1.13
Wie die Bundesregierung versucht, ein EU-Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden
Potsdam / Berlin - Die Bundesregierung versucht, ein drohendes Vetragsverletzungsverfahren der Europäischen Union wegen der Flugrouten abzuwenden. Sie hält eine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung bei Flugrouten nicht für erforderlich. In ihrer Antwort auf Fragen der EU-Kommission, die sich auf Initiative von Routengegnern eingeschaltet hatte, verweist die Bundesregierung auf das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens, bei dem es auch Umweltverträglichkeitsprüfungen gegeben habe. Berücksichtigt worden seien dabei auch abknickende Routen nach dem Start. Diese waren öffentlich erst im September 2010 bekannt geworden. In den Unterlagen waren zuvor nur Geradeaus-Routen verzeichnet.
Da die Routen zum Zeitpunkt der Planfeststellung 2004 noch nicht feststanden, habe man eine Prognose erstellt, die die „örtlichen Modalitäten hinreichend genau“ abgebildet habe, heißt es im Schreiben. Die Grobplanung müsse dabei nicht den endgültigen Routen entsprechen. Angestrebt werde, Routen über unbewohnte Gebiete zu legen, die gewerblich, industriell oder landwirtschaftlich genutzt werden, heißt es von der Regierung. „Nicht selten“ lägen sie aber über Naturschutz- oder Erholungsgebieten. Im konkreten Fall seien Vogelzüge nicht gefährdet. Am 10. Januar war bekannt geworden, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren in Erwägung zieht. Die Kommission bemängelt vor allem eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung von Routen, die über Natur- und Vogelschutzgebiete verlaufen, vor allem bei der Müggelsee-Route.
Die Richter, aber auch Behörden wiesen wiederholt darauf hin, dass Flugrouten nicht Gegenstand eines Planfeststellungsverfahrens sind. Alle in den Planfeststellungsunterlagen gezeigten „Luftlinien“ seien nur eine Art Platzhalter gewesen. Allerdings hatten sich viele private Bauherren diesen Platzhaltern folgend an vermeintlich Flugrouten-freien Orten angesiedelt. Klaus Kurpjuweit (mit dapd)