PNN 17.11.12
Kleinmachnow - Das seit Anfang Februar abgesperrte Waldstück am Kleinmachnower Weinberg wird wieder freigegeben. Das sagte Bauamtsleiterin Barbara Neidel auf PNN-Anfrage. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 2. Oktober dieses Jahres haften private Waldbesitzer nicht, wenn ein Spaziergänger durch einen herabstürzenden Ast verletzt wird.
Hintergrund der Sperrung war ein Streit zwischen Verwaltung und Baumschützern im vergangenen Januar. Die Verwaltung hatte damals zwei Eichen am Fontanewanderweg beschneiden lassen, um dort Verkehrssicherheit herzustellen. Neben Wanderern nutzten auch Schüler des Weinberggymnasiums den Weg, im Unglücksfall müsse die Gemeinde haften, hieß es. Naturschützer forderten jedoch, den Weg zu verlegen und die Bäume nicht anzutasten. Ein Gutachter hatte damals empfohlen, die Bäume zu beschneiden, um sie zu erhalten. 20 bis 40 Jahre könnten die Eichen so noch stehen, so der Gutachter, ohne die Maßnahme lasse sich hingegen nicht absehen, wann die Bäume zusammenstürzen. Die Baumschützer hatten sich um die Vitalität der Bäume gesorgt: Bei einem der beiden Bäume sollen rund 50 Prozent der Krone entfernt werden, bei dem anderen 20 Prozent.
Offen ist auch jetzt, ob Maßnahmen an den Alteichen ausgeführt werden, so Neidel. In jedem Fall werde es aber Absprachen zwischen Verwaltung, Gemeindevertretern und der Agenda Landschaftsschutz geben, bevor gehandelt werde. alm