PNN 16.11.12
Oberverwaltungsgericht befasst sich mit Klage aus der Region Teltow
Kleinmachnow - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am 23. Januar die Klagen gegen die sogenannte Wannsee-Flugroute des künftigen Hauptstadtflughafens BER. Das sagte Gerichtssprecherin Christiane Scheerhorn am Donnerstag. Der zwölfte Senat befasst sich mit Klagen der Kommunen Kleinmachnow, Stahnsdorf und Teltow sowie zweier Privatpersonen gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, das die Flugrouten für den neuen Airport festgelegt hatte. Die Kläger halten die Wannsee-Route unter Lärmschutz- und Sicherheitsaspekten für rechtswidrig. Die mündliche Verhandlung findet den Angaben zufolge im Gerichtsgebäude an der Berliner Hardenbergstraße statt.
Die Kläger werden vertreten durch das Anwaltbüro Geulen & Klinger, Unterstützung bekommen sie von der Deutschen Umwelthilfe (DHU). Der Verband will das Thema Lärmschutz stärker auf seine Agenda setzen.
Dass die DHU mit im Boot sitzt, hat für die Kommunen entscheidende Vorteile: Als Verband stehen ihr andere Klagebefugnisse zur Verfügung. So kann die DHU etwa die beim Abwägungsverfahren unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung ins Feld führen. „Natürlichen Klägern ist das nicht möglich“, sagte Matthias Schubert, Sprecher der Kleinmachnower Bürgerinitiative gegen Fluglärm, den PNN.
Das Hauptargument der Kläger ist allerdings, dass die Wannsee-Route ohne jede Beteiligung der betroffenen Kommunen Kleinmachnow und Stahnsdorf festgestellt wurden. „Und das, obwohl unsere Umwelt sich dadurch massiv verändern wird“, so Schubert. Das Verfahren zur Routenfestlegung weise somit gravierende Fehler auf. „Dazu kommt, dass die Wannsee-Route komplett unnötig ist“, sagte Klägeranwalt Remo Klinger den PNN. Auch der Forschungsreaktor in Wannsee spielt in der Argumentation der Kläger eine wichtige Rolle: Er sei nicht ausreichend gegen Flugzeugabstürze gesichert, so Klinger.
Kleinmachnow war angesichts des drohenden Fluglärms auch schon vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gezogen, um eine Neuauflage des Planfeststellungsverfahrens oder die Rücknahme der Baugenehmigung für den Flughafen zu erzwingen. Das Gericht wies die Klage ab. Jetzt bereitet die Gemeinde den Gang vor das Bundesverfassungsgericht vor. Anders als das Bundesverwaltungsgericht sei man dort sensibler für die rechtsstaatlichen Defizite im Planverfahren, so die Hoffnung Schuberts. alm/dapd