PNN 18.10.12
Kleinmachnow / Stahnsdorf - Die Schwarzkittel kommen zurück: In Kleinmachnow und Stahnsdorf steigt seit einigen Wochen wieder die Zahl der gesichteten Wildschweine, sagt Jagdpächter Peter Braun. „Vor zwei Jahren haben wir noch überall raufgehalten, wo ein Rüssel rausgeguckt hat.“ Von 140 Wildschweinen, die in der Jagdsaison 2009/2010 zur Strecke gebracht wurden, seien fast 50 in den Orten erlegt worden. Im vorigen Jahr habe sich die Lage dann beruhigt. Doch mit dem Respekt vor der Flinte ist es vorbei.
Für Braun kein Wunder: Er und seine zehn Waidgenossen schießen in den besiedelten Bereichen nicht mehr. Sie könnten aufgrund der geänderten Genehmigungssituation im Landkreis dort, wo es am dringendsten wäre, nichts mehr gegen die anrückenden Rotten tun. „Die Rechtslage ist zu unsicher geworden“, meint Braun. Hintergrund ist ein womöglich gut gemeintes Informationsblatt des Landratsamtes an die Kommunen. Unter dem Stichwort „Bürokratieabbau“ wollte man, gerade mit Blick auf die Probleme in Stahnsdorf und Kleinmachnow, Wege verkürzen und die Bejagung in den Ortslagen erleichtern,
Dazu hatte die Belziger Jagdbehörde nochmal genauer ins Landesjagdgesetz geschaut und den Rathäusern im Juni ihre Rechtsauffassung mitgeteilt: „Straßen, Wege und Plätze auch in der Ortslage sind keine gesetzlich befriedeten Bezirke“, wie es in dem Informationsschreiben heißt. Und weiter: „Diese Flächen gehören zu den bejagbaren Flächen des jeweiligen Jagdbezirkes.“ Jagdpächter könnten dort „ohne zusätzliche Genehmigung“ aktiv werden. Für Peter Braun, selbst Jurist, ist das „schlichtweg falsch“ und führe zu rechtlichen Risiken für Jäger.
Auch Braun verweist auf das Jagdgesetz, wo unter dem Stichwort „befriedete Bereiche“ neben Hausgrundstücken, Friedhöfen oder Golfplätzen auch „öffentliche Grün-, Sport- und Erholungsanlagen“ genannt sind. Aus seiner Sicht sind das bereits Plätze, auf denen etwas Rasen sprießt – Orte, wo sich Schwarzkittel sehr gern aufhalten. „Wir hatten eine sichere Handhabe, die uns genommen wurde“, so Braun. Er fürchtet, im Streitfall sofort mit einem Bußgeld belegt zu werden.
Vizelandrat Christian Stein (CDU) betont auf Anfrage erstmal mehrmals, dass nirgends gejagt werden darf, wo Menschen, Haustiere oder Sachwerte gefährdet sind. „Das ist überall oberstes Gebot, das wissen unsere Jäger auch.“ Was das Informationsschreiben angeht, wollte man die Verfahrensweise zumindest für öffentliche Verkehrsflächen etwas erleichtern – Grünanlagen seien damit tatsächlich nicht gemeint, stellt er klar. „Die Rathäuser können im Falle eines Falls schneller handeln“, begründet Stein den Vorstoß. Bei Unsicherheiten bleibe es Kommunen und Jagdpächtern unbenommen, wie bisher die Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Jagdbehörde zu beantragen.
Es ist nicht das erste Mal, dass Kleinmachnows Jagdpächter mit dem Landratsamt aneinandergeraten. Zwischen Peter Braun und der Jagdbehörde knistert es seit längerem. In einem Fall sollte Braun 150 Euro zahlen, weil er ein angreifendes Wildschwein auf dem Kleinmachnower Friedhof erlegt hatte. Vom Amtsgericht wurde das Bußgeld abgewiesen. Henry Klix