PN 19.9.12

Ja zur Verfassungsklage

von Ariane Lemme

Kleinmachnow auf dem Weg nach Karlsruhe

Kleinmachnow - Die Kleinmachnower Flugroutengegner sind noch nicht spendenmüde. Die 10 000 Euro, die nach Einschätzung ihres Initiativen-Sprechers Matthias Schubert für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nötig sind, kämen definitiv zusammen. Das war der Tenor der etwa 50 Teilnehmer einer Bürgerversammlung im Kleinmachnower Rathaus am Montagabend.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig im Juli die Klage von Gemeinde, kommunaler Wohnungsbaugesellschaft und einzelnen Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss abgeschmettert hatte, will die Bürgerinitiative jetzt den Gang nach Karlsruhe unterstützen. Anders als das BVG sei das Verfassungsgericht sensibler für die rechtsstaatlichen Defizite im Planverfahren zum neuen Hauptstadtflughafen BER, so die Hoffnung Schuberts. Der Verwaltungsjurist analysierte am Montag die Pressemitteilung des BVG zu seinem Urteil – eine schriftliche Begründung dazu liegt noch nicht vor. „Erst dann aber können wir unsere Beschwerde in Karlsruhe einreichen“, so Schubert.

Dass die Richter dort den Planfeststellungsbeschluss kippen, hält er zwar für unwahrscheinlich – „auch dem Bundesverfassungsgericht ist klar, dass es damit enormes Chaos auslösen würde“, so Schubert. Möglich sei aber, dass dem Flughafenbetrieb strenge Auflagen erteilt werden. Neben einem umfassenden Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr könnten die Richter auch einen Ausbau zum internationalen Drehkreuz untersagen. Ähnlich sei das Bundesverfassungsgericht in der vergangenen Woche auch in seinem Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM verfahren.

Einen entscheidenden Punkt habe man beim BVG immerhin erreicht: „Der Vierte Senat wollte zwar keine arglistige Täuschung erkennen, musste aber einräumen, dass den Verantwortlichen die Untauglichkeit der Geradeausrouten bekannt war“, so Schubert. Dennoch wurde bis Herbst 2010 offiziell von diesen Routen ausgegangen. Kleinmachnow galt deshalb als nicht betroffen und wurde nicht am Abwägungsverfahren beteiligt, obwohl Planfeststellungsbehörde, Deutscher Flugsicherung und Flughafengesellschaft mindestens seit 1998 bekannt war, dass bei den vom Flughafen gewünschten unabhängigen Starts ein Abweichen von 15 Grad erforderlich ist. Ariane Lemme