PNN 31.7.12
Viele Anwohner fühlen sich ausgetrickst - doch das Gericht folgt den Flughafen-Planern. Damit müssen tausende Berliner und Brandenburger Lärm ertragen, die damit nicht gerechnet haben.
Leipzig - Das Genehmigungsverfahren für den neuen Hauptstadtflughafen wird
nicht wieder aufgerollt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am
Dienstag Klagen der Gemeinde Kleinmachnow, ihrer kommunalen
Wohnungsgesellschaft sowie von insgesamt 21 Anwohnern zurückgewiesen, die die
Betriebsgenehmigung für den Airport kippen wollten. Sie fühlen sich bei der
Flugrouten-Planung getäuscht und wollten einen Neustart, um gegen das Milliardenprojekt
klagen zu können. Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung:
„Für den Vorwurf der Arglist sieht der Senat keine Anhaltspunkte.“ Allerdings
sehe das Gericht Mängel im Planfeststellungsverfahren. Diese hätten sich aber
nicht auf das Ergebnis ausgewirkt. Die Kläger hatten moniert, dass aus ihrer
Sicht früher klar gewesen sei, dass die Routen nicht wie im
Planfeststellungsbeschluss parallel verlaufen könnten.
Nach dem Urteil steht der Eröffnung des Flughafens zumindest juristisch nichts
mehr im Weg. Die nächste Hürde auf dem langen Weg zu einer Eröffnung, die nach
zwei Verschiebungen für März 2013 geplant ist, ist nun die Sitzung des
Flughafen-Aufsichtsrats am 16. August. Die Kläger hatten dem brandenburgischen
Infrastrukturministerium vorgeworfen, bei der Planfeststellung 2004 bewusst
andere Abflugrouten vermerkt zu haben als eigentlich erforderlich. Festgelegt
wurden die Routen aber erst vor einem halben Jahr nach einem gesonderten
Verfahren.
Künftig sind tausende Berliner und Brandenburger von Fluglärm betroffen, die
sich jahrelang davor sicher fühlten. Das Gericht hatte bereits in der
mündlichen Verhandlung Anfang Juli und auch bei der Urteilsbegründung betont,
dass auch diese Anwohner bereits 2004 gegen den Planfeststellungsbeschluss
hätten klagen können. Das höchste Verwaltungsgericht hatte 2006 grünes
Licht für das „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit“ gegeben - damit ist der
Planfeststellungsbeschluss eigentlich rechtskräftig. Die Kläger vertraten
jedoch die Auffassung, dass das Urteil der Leipziger Richter auf falschen
Angaben basiere. Sie wollten einen Neustart, um so gegen das Milliardenprojekt
klagen zu können. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Anwohnern und
Gemeinden in der mündlichen Verhandlung vor vier Wochen bereits wenig Hoffnung
auf Erfolg gemacht - damit mussten sich die Kläger auf eine Schlappe
einstellen. Entsprechend optimistisch hatte sich der Regierende Bürgermeister
von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), im Vorfeld gezeigt. Wowereit ist auch der
Vorsitzende des Flughafenaufsichtsrates. Der Flughafen gehört den Ländern
Berlin und Brandenburg sowie dem Bund. dpa/ldg