PNN 31.7.12

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FLUGLÄRM Bundesverwaltungsgericht billigt Berliner Flughafenplanung

Die Flugrouten vom BER werden nicht verändert, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Viele Anwohner fühlen sich ausgetrickst - doch das Gericht folgt den Flughafen-Planern. Damit müssen tausende Berliner und Brandenburger Lärm ertragen, die damit nicht gerechnet haben.

Leipzig - Das Genehmigungsverfahren für den neuen Hauptstadtflughafen wird nicht wieder aufgerollt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag Klagen der Gemeinde Kleinmachnow, ihrer kommunalen Wohnungsgesellschaft sowie von insgesamt 21 Anwohnern zurückgewiesen, die die Betriebsgenehmigung für den Airport kippen wollten. Sie fühlen sich bei der Flugrouten-Planung getäuscht und wollten einen Neustart, um gegen das Milliardenprojekt klagen zu können. Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: „Für den Vorwurf der Arglist sieht der Senat keine Anhaltspunkte.“ Allerdings sehe das Gericht Mängel im Planfeststellungsverfahren. Diese hätten sich aber nicht auf das Ergebnis ausgewirkt. Die Kläger hatten moniert, dass aus ihrer Sicht früher klar gewesen sei, dass die Routen nicht wie im Planfeststellungsbeschluss parallel verlaufen könnten.
Nach dem Urteil steht der Eröffnung des Flughafens zumindest juristisch nichts mehr im Weg. Die nächste Hürde auf dem langen Weg zu einer Eröffnung, die nach zwei Verschiebungen für März 2013 geplant ist, ist nun die Sitzung des Flughafen-Aufsichtsrats am 16. August. Die Kläger hatten dem brandenburgischen Infrastrukturministerium vorgeworfen, bei der Planfeststellung 2004 bewusst andere Abflugrouten vermerkt zu haben als eigentlich erforderlich. Festgelegt wurden die Routen aber erst vor einem halben Jahr nach einem gesonderten Verfahren.
Künftig sind tausende Berliner und Brandenburger von Fluglärm betroffen, die sich jahrelang davor sicher fühlten. Das Gericht hatte bereits in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli und auch bei der Urteilsbegründung betont, dass auch diese Anwohner bereits 2004 gegen den Planfeststellungsbeschluss hätten klagen können. Das höchste Verwaltungsgericht hatte  2006 grünes Licht für das „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit“ gegeben - damit ist der Planfeststellungsbeschluss eigentlich rechtskräftig. Die Kläger vertraten jedoch die Auffassung, dass das Urteil der Leipziger Richter auf falschen Angaben basiere. Sie wollten einen Neustart, um so gegen das Milliardenprojekt klagen zu können. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Anwohnern und Gemeinden in der mündlichen Verhandlung vor vier Wochen bereits wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht - damit mussten sich die Kläger auf eine Schlappe einstellen. Entsprechend optimistisch hatte sich der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), im Vorfeld gezeigt. Wowereit ist auch der Vorsitzende des Flughafenaufsichtsrates. Der Flughafen gehört den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Bund. dpa/ldg