PNN 17.7.12
Teltow - Die Stadtverwaltung Teltow ist für weitere vier Jahre Verkehrsbehörde auf Probe. Einen entsprechenden Antrag der Stadt hat das brandenburgische Infrastrukturministerium jetzt bewilligt. Ohne den Antrag wäre die Zuständigkeit zum 1. Juli wieder an den Landkreis zurückgefallen. „Uns war jedoch sehr daran gelegen, den Status als untere Straßenverkehrsbehörde zu behalten“, sagte Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) am Montag. Der Handlungsspielraum der Stadt habe sich in den vergangenen vier Jahren erheblich erweitert, bürokratische Hürden seien abgebaut worden. Konkret kann die Stadt somit selbst festlegen, wo Parkverbotsschilder errichtet und Straßen verkehrsberuhigt werden oder als Tempo-30-Zonen auszuweisen sind. Das grundlegende Ziel des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes werde somit erreicht, so Schmidt.
Das Gesetz war 2006 unter anderem geschaffen worden, um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und die Kosten für Unternehmen, Bürger und Verwaltung zu senken. Daneben sollen Kommunen vor Ort besser auf den demografischen Wandels reagieren können. „Wir erreichen so auf jeden Fall mehr Bürgernähe und Akzeptanz in der Stadt“, sagte deshalb auch Klaus Hinske, Mitarbeiter der Teltower Straßenverkehrsbehörde. Die Bearbeitungszeiten hätten sich aufgrund der unkomplizierten Wege wesentlich verkürzt. Als eigene Verkehrsbehörden agieren neben Teltow auch Werder (Havel), Prenzlau und Guben.
Um einen entsprechenden Antrag stellen zu können, müssen Kommunen mindestens 20 000 Einwohner nachweisen können. Im vergangenen Jahr hatte auch Kleinmachnow diese Anwohnermarke geknackt und sich um zusätzlich Kompetenzen beworben. Das Standarderprobungsgesetz wird allerdings am 1. September 2016 wieder außer Kraft gesetzt. Bis dahin soll es möglichst eine endgültige Entscheidung geben. alm