PNN 8.6.12

Akteneinsicht: Flughafen droht Zwangsgeld

Potsdam-Mittelmark - Bis nächsten Dienstag hat die „Flughafen Berlin Brandenburg GmbH“ Zeit, sämtliche Akten zum Planfeststellungsverfahren des künftigen Hauptstadtflughafens BER bereitzustellen. Werden der Kleinmachnower Fluglärminitiative bis dahin nicht alle Unterlagen vorgelegt, droht ein Zwangsgeld von 10 000 Euro. Die Initiative hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolgreich auf Akteneinsicht geklagt. Am Donnerstag hat das zuständige Vollstreckungsgericht in Cottbus den Vollstreckungantrag der Kleinmachnower bestätigt .

„2:0 für den Rechtsstaat“, kommentierte der Initiativen-Sprecher Matthias Schubert. Die 10 000 Euro sind das gesetzliche Maximum für solche Fälle, können aber mehrmals kassiert werden. Bei drei Terminen waren den Klägern zwar zwei Ordner vorgelegt worden. „Die wiesen aber deutliche Lücken auf“, so Schubert. Die Initiative will Einblick in die Planvorbereitung des BER aus den Jahren 1995 bis 1999 sowie die Kommunikation mit der Deutschen Flugsicherung. alm