PNN 24.4.12
Rettung des Freibads immer wahrscheinlicher
Stahnsdorf - Eine weitere Hürde im Freibad-Projekt ist genommen: Nach Teltow und Kleinmachnow hat nun auch Stahnsdorf der Gründung einer gemeinsamen Besitz-Betriebsgesellschaft zugestimmt. Die kleinste der drei Kommunen galt aufgrund ihrer klammen Kassen lange als Wackelkandidat. So betonte dann auch Ruth Barthels, Fraktionsvorsitzende von SPD/ Grünen, dass die Idee eines gemeinsamen Freibads für die Region zwar schön sei, Stahnsdorf sich das Projekt aber nicht leisten könne. Bereits jetzt gehe man jährlich an die Rücklagen. Das Freibad selbst erwirtschafte Jahr für Jahr rote Zahlen in Höhe von 300 000 Euro.
Ihr Fraktionskollege Dietmar Otto widersprach allerdings: „Das Bad hat auch über den Badespaß hinaus eine große Bedeutung für die Region, für Jugendliche ist es im Sommer einer der wichtigsten Orte, um sich zu treffen.“ Darüber hinaus gebe die Gemeinde bereits heute Zuschüsse zum Freibadbetrieb. Im Stahnsdorfer Beschluss wird die Finanzierung auf 100 000 Euro pro Jahr gedeckelt. Außerdem wird Stahnsdorf lediglich 25 Prozent der Anteile an der gemeinsamen Gesellschaft halten. In diesen beiden Punkten unterschied sich die Vorlage von denen in Kleinmachnow und Teltow.
Klar ist: Die Anteile der Kommunen an der gemeinsamen Gesellschaft werden über Kredite finanziert, die später aus den Gewinnen des Badbetriebs abbezahlt werden sollen. Zuvor aber muss das Freibad dringend saniert werden. In welchem Umfang, auch darüber soll im Laufe des Sommers abgestimmt werden. Der Diskussion darum soll allerdings die günstigste von drei Sanierungsvarianten zugrunde gelegt werden: Demnach müsste die neue Betreibergesellschaft etwa 4,5 Millionen Euro aufbringen.
Noch befindet sich das Schwimmbad allein im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow und wird von deren Wohnungsgesellschaft Gewog betrieben. Bei der Gründung der gemeinsamen Betriebsgesellschaft soll die Gemeinde Kleinmachnow das Erbbaurecht für das Bad an die neue GmbH übertragen. Das Bad selbst soll als Sacheinlage eingebracht werden. Das Bad als gemeinsamen Besitz mit einzubringen ist aus steuerrechtlichen Gründen wichtig: „Ohne den gemeinsamen Besitz des Bads würden die Zuschüsse der Kommunen umsatzsteuerpflichtig“, hatte Teltows 1. Beigeordnete Beate Rietz im Vorfeld erklärt.
Zuletzt hatte allerdings das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den B-Plan für das Freibad für unwirksam erklärt. Zwar sind weder der Betrieb noch die geplante Sanierung des Bads und der angeschlossenen Sportstätten dadurch gefährdet. Dennoch muss Kleinmachnow nacharbeiten und eine umfangreiche schalltechnische Untersuchung vorlegen. Ariane Lemme