PNN 24.3.12

Betrieb des Freibads nicht gefährdet

von Ariane Lemme

Kleinmachnow - Das Freibad Kiebitzberge wird nun offenbar doch, wie geplant, ab Anfang Mai geöffnet sein. Zwar hatte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in der vergangenen Woche den B-Plan für das Freibad für unwirksam erklärt. Doch weder der Betrieb noch die geplante Sanierung des Bads und der angeschlossenen Sportstätten seien durch das Urteil gefährdet. Das teilte Bürgermeister Michael Grubert (SPD) auf der Sitzung der Gemeindevertreter am Donnerstagabend mit.

Ziel des B-Planes war es, das Planungsrecht für Sportpark, Sportplatz, Tennisplätze und Freibad zu sichern. Ende 2009 hatten jedoch vier Anwohner Normenkontrollanträge gegen den B-Plan beim OVG gestellt, um sich gegen die zusätzliche Verkehrsbelastung durch den Sportbetrieb zu wehren. Über die genauen Gründe für die Entscheidung ist noch nichts bekannt, eine Stellungnahme des Gerichts werde erst in rund zwei Monaten vorliegen, so Grubert. Aus der mündlichen Verhandlung sei jedoch hervorgegangen, dass das Gericht eine umfangreichere schalltechnische Untersuchung für erforderlich gehalten hätte. Bis zur Entscheidung über eine Revision gilt der B-Plan weiter. Deshalb würden vorerst auch die Planungen für eine gemeinsame Betriebsgesellschaft fortgeführt. Zusammen mit den beiden Nachbarkommunen Teltow und Stahnsdorf hat sich Kleinmachnow gerade erst auf einen gemeinsamen Weg zum Erhalt des Freibades verständigt. Gemeinsam wollen sie das in den 1970er Jahren erbaute Bad für 4,5 Millionen Euro sanieren. Ariane Lemme