PNN 19.3.12

Fluglärmgegner wollen Akten einsehen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht

Region Teltow - Kleinmachnower Fluglärmgegner wollen auch nach einer ersten Niederlage vor Gericht nicht aufgeben und drängen weiter auf Einsicht in die Akten der Berliner Flughafengesellschaft. Darüber informierte der Berliner Anwalt Philipp Heinz, der im Auftrag von Anwohnern mehrere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Großflughafen Schönefeld beim Bundesverwaltungsgericht führt. Wie berichtet hatte das zuständige Verwaltungsgericht Cottbus Anfang März einen entsprechenden Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt. Heinz hat dagegen jetzt fristgerecht beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt.

Die Fluglärmgegner wollen nachweisen, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig zustande gekommen ist, weil dort wider besseren Wissens noch nicht von Parallelstarts und abknickenden Routen ausgegangen wurde. Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf galten als nicht betroffen und wurden am Verfahren nicht beteiligt. Aufschluss darüber könnte laut Heinz unter anderem ein Protokoll zur Flugroutenabsprache vom September 1998 geben, das bei der Flughafengesellschaft vorliege.

„Die Zeit drängt,“ erklärte dazu auch der Vorsitzende der Kleinmachnower Bürgerinitiative gegen Fluglärm, Matthias Schubert. Die Klagen der Anwohner gegen den Planfeststellungsbeschluss sollen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 3. und 4. Juli dieses Jahres mündlich verhandelt werden. „Dazu wollen wir auf für uns wichtige Dokumente zugreifen, die der Flughafen unter Verschluss zu halten versucht“, so Schubert. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, die begehrten Protokolle würden nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem tatsächlichen Betrieb des Flughafens stehen. ldg