PNN 17.3.12
Oberverwaltungsgericht gibt Bürgerinitiative recht. Auswirkungen für Betreibergesellschaft unklar
Region Teltow - Gerade erst haben sich Kleinmachnow, Teltow und Stahnsdorf auf einen gemeinsamen Weg zum Erhalt des Freibades Kiebitzberge verständigt – nun jedoch hat das Projekt einen Rückschlag erfahren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Bebauungsplan für das Wohngebiet Kiebitzberge, der die Grundlage für die dringende Sanierung sein sollte, für unwirksam erklärt. Das hat der Rechtsanwalt der Bürgerinitiative „Kiebitzberge“, Jörg von Freymann, am Freitag mitgeteilt. „Unser jahrelanger Kampf gegen die Verkehrsbelastung der Anwohner hat damit Erfolg gehabt“, sagte die Sprecherin der Initiative, Sybille Schmidt, gestern den PNN.
Welche Folgen dieses Urteil auf das Freibadprojekt im Detail haben wird, ist noch unklar. Fakt ist: Stahnsdorf und Teltow hatten eine Beteiligung an einer gemeinsamen Betreibergesellschaft immer von einem gültigen B-Plan abhängig gemacht. „Ich bin sehr enttäuscht über das Urteil“, sagte Kleinmachnows Bürgermeister Michael Grubert (SPD) gestern auf Anfrage. Allerdings müsse man nun erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Erst dann könne man sehen, wie das Freibad-Projekt zu retten ist.
Seit Jahren hatten sich die Anwohner am Freibad und dem benachbarten Sportforum über die zunehmende Verkehrsbelastung beschwert. Im Zuge eines vor fünf Jahren eingeleiteten B-Planverfahrens für das Gebiet hatten sie gefordert, die Zufahrten für den Kraftverkehr zu schließen. „Diese Frage ist im B-Plan aber nicht geregelt worden“, so Sprecherin Schmidt gestern. Indem das Werk nun gekippt wurde, sei die Gründung einer neuen Betreibergesellschaft durch die drei Teltow-Kommunen in ihren Augen hinfällig.
Dabei stand man kurz vor dem Durchbruch: Denn nach langem Ringen will sich nun auch Stahnsdorf an einer sogenannten Besitzer- und Betriebsgesellschaft beteiligen. Laut einer Beschlussvorlage, die Ende März im Gemeinderat behandelt werden soll, übernimmt Stahnsdorf einen Anteil von 25,1 Prozent, den Rest teilen sich Kleinmachnow und Teltow. Der Hauptausschuss hat die Vorlage auf seiner Sitzung am Donnerstagabend einstimmig empfohlen. „Dass wir uns beteiligen wollen, steht außer Frage“, sagte Bürgermeister Bernd Albers (BfB). Für Diskussionsstoff hatte das Vorhaben vor allem wegen der drohenden finanziellen Belastung gesorgt.
„Es gibt noch Abstimmungsbedarf, ein solcher Schritt wäre zu voreilig“, hatte zum Beispiel die SPD-Abgeordnete Silke Kuck-Schellhammer kurz zuvor auf der Sitzung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Der Teltow gemahnt – und damit heftigen Gegenwind aus den beiden anderen Gemeinden hervorgerufen. Es gebe kaum ein anderes Thema, dass die regionale Identität der drei Teltow-Kommunen so sehr repräsentiere, erklärte der Kleinmachnower SPD-Abgeordnete Jens Klocksin. Man stehe an der Schwelle, um dem Projekt Freibad eine Zukunft zu geben und müsse die Tür nur noch durchschreiten.
Wie berichtet muss das Freibad, das in den 1970er Jahren gebaut wurde, dringend saniert werden. Eine Untersuchung geht von mindestens 4,5 Millionen Euro aus, die man benötigt, um die Anlage fit zu machen. Da das Bad seit jeher von den Bürgern der gesamten Region genutzt wird und Kleinmachnows Nachbarkommunen sich an den Betriebskosten beteiligen, sollte mit der Gründung einer Besitz- und Betriebsgesellschaft nun der nächste Schritt gegangen werden. Die Gründung ist im Herbst geplant.