PNN 3.3.2012

Lärmgegner vermissen Transparenz

Gericht lehnt Einsicht in Flughafen-Akten ab

Region Teltow - Kleinmachnower Fluglärmgegner haben vor Gericht jetzt vorerst eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Cottbus lehnte einen Antrag auf Einsicht in die Akten der Berliner Flughafengesellschaft ab. Darüber informierte am Freitag der Berliner Anwalt Philipp Heinz, der im Auftrag von Anwohnern mehrere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Großflughafen Schönefeld beim Bundesverwaltungsgericht führt.

Die Fluglärmgegner wollen nachweisen, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig zustande gekommen ist, weil dort wider besseren Wissens noch nicht von Parallelstarts und abknickenden Routen ausgegangen wurde. Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf galten als nicht betroffen und wurden am Verfahren nicht beteiligt. Aufschluss darüber könnte unter anderem ein Protokoll zur Flugroutenabsprache vom September 1998 geben, das bei der Flughafengesellschaft vorliege, so Heinz.

Das Verwaltungsgericht argumentierte indes, die begehrten Protokolle würden nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem tatsächlichen Betrieb des Flughafens stehen – die Flugrouten würden nicht von der Flughafengesellschaft festgesetzt. Für den Vorsitzenden der Bürgerinitiative Kleinmachnow, Matthias Schubert, ist das nicht nachvollziehbar. „Dieser Beschluss wird dem Anspruch des Umweltinformationsgesetzes nicht gerecht“, erklärte er. Jede Person habe Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Die Kleinmachnower bereiten jetzt eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vor. Die eigentlichen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum künftigen Hauptstadtflughafen sollen im Sommer Thema vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig werden. Als Kläger agieren dort auch die Gemeinde Kleinmachnow und ihre kommunale Wohnungsgesellschaft Gewog. ldg