PNN 1.3.12
Region Teltow - Der Vorstand des Wasser- und Abwasserzweckverbands „Der Teltow“ (WAZV) will den Altanschließern teilweise entgegenkommen. So könnten Betroffene eine Stundung der Beiträge über sechs Monate ohne Probleme beantragen, sagte Verbandsvorstandsvorsitzender Michael Grubert (SPD) am Mittwoch nach einer Sondersitzung den PNN. Auch ein deutlich längerer Zahlungszeitraum sei möglich, dafür müssten aber zusätzliche Unterlagen eingereicht werden, so Grubert. Die Verbandssatzung werde dazu in einigen Punkten spezifiziert.
Hintergrund ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts von 2007, nach dem die Zweckverbände seit vergangenem Jahr auch Anschlussbeiträge von Kunden erheben müssen, deren Grundstücke vor 1990 an das öffentliche Netz angeschlossen worden sind. Damit sollen sie an Investitionen beteiligt werden, die seit der Wende vorgenommen wurden. Gegen die deftigen Nachzahlungen – teilweise im fünfstelligen Bereich – regt sich landesweit Widerstand.
Erst in der vergangenen Woche hatte die Stahnsdorfer Gemeindevertretung einen „fairen Kompromiss“ im Altanschließerstreit gefordert und einen Forderungskatalog an den Verbandsvorstand verabschiedet (PNN berichteten). Wichtige Punkte sind vom Vorstand am Mittwoch jedoch nicht aufgeriffen worden. So werden die Vollstreckungsmaßnahmen nicht bis auf Weiteres ausgesetzt, die Bescheide behalten ihre Gültigkeit. „Der WAZV muss sich an rechtliche Grundlagen halten“ sagte Grubert dazu. Für die knapp 1000 im Verbandsgebiet betroffenen Altanschließer wird es zudem keine weitere Informationsveranstaltung geben. Stattdessen soll den Bescheiden ein Formblatt für ein Stundungsverfahren beigelegt werden. Ob ein differenziertes Berechnungsmodell für die Anschlussbeiträge geschaffen werden kann, muss die Verbandsversammlung am 28. März entscheiden. Neben Kleinmachnows Bürgermeister Grubert gehören auch seine Amtskollegen aus Teltow und Stahnsdorf zu den insgesamt sechs stimmberechtigten Mitgliedern des Vorstandes. Die Stahnsdorfer Gemeindevertretung hat allen betroffenen Altanschließern des Ortes geraten, Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen. Derzeit beschäftigt sich unter anderem das Landesverfassungsgericht mit dem Streit.