PNN 24.2.12

BER-Flugrouten : Stahnsdorf klagt gegen Wannsee-Route

von Hagen Ludwig und Burkhard Fraune

Die Gemeinde Stahnsdorf wird gegen die Festsetzung der sogenannten Wannsee-Abflugroute für den Großflughafen Schönefeld klagen. Dafür haben die Gemeindevertreter am Donnerstagabend mit einem einstimmigen Beschluss grünes Licht gegeben. Der Großflughafen geht mit einer juristischen Hypothek an den Start: 30 Klagen gibt es allein beim Bundesverwaltungsgericht.

Die Klage soll vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingebracht werden. Auch die Nachbargemeinde Kleinmachnow will klagen.

Wie berichtet, liegen die beiden Orte direkt unter der am 26. Januar von der Bundesanstalt für Flugsicherung (BAF) festgesetzten Wannsee-Route. Erst in der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass statt der ursprünglich angenommenen 48 dort jetzt mit bis 83 Überflügen täglich gerechnet werden muss.

Mit der höheren Zahl der Überflüge würden sich die Erfolgschancen für eine Klage erhöhen, hatte Rechtsanwalt Remo Klinger gegenüber den PNN erklärt. Seine Kanzlei Geulen & Klinger vertritt in den Flugroutenverfahren die rechtlichen Interessen der Gemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow sowie der Stadt Teltow. Ohnehin stehe die Wannsee-Route im Widerspruch zum Votum der Fluglärmkommission und der Empfehlung des Umweltbundesamtes, so Klinger. In dem Klageverfahren beim Oberverwaltungsgericht gilt es unter anderem nachzuweisen, dass der zulässige Dauerschallpegel überschritten wird. Neben den Klagen der Gemeinden empfiehlt der in Kleinmachnow wohnende Rechtsanwalt Musterklagen betroffener Einwohner.

Laut Klinger gebe es Hinweise darauf, dass die jetzt bekannt gewordenen Zahlen dem Bundesamt bereits zum Zeitpunkt der Flugroutenfestlegung bekannt waren. Das begründe einen schwerwiegenden Rechtsfehler, so der Anwalt, dessen Kanzlei unter anderem bereits die Stadt Rheinsberg und weitere Anliegergemeinden erfolgreich im Kampf gegen das Bombodrom vertreten hat. „Es hätte niemals zur Festlegung der Wannsee-Route kommen dürfen, denn offenkundig lagen veraltete Flugzahlen zugrunde“, so Klinger. Das BAF erklärte indes, dass die Start- und Landerouten auch bei mehr Verkehr nicht neu festgelegt werden müssen. Bei der Planung habe man die gesamte zugelassene Verkehrskapazität des Flughafens zugrunde gelegt, heißt es.

Seit geraumer Zeit ist bereits klar, dass der neue Großflughafen mit einer juristischen Hypothek an den Start gehen wird. Wenn dort in 100 Tagen die ersten Flieger abheben, werden viele Klagen noch offen sein. Auch am Bundesverwaltungsgericht liegen zahlreichen Klagen gegen den Hauptstadtflughafen vor – sie werden voraussichtlich erst nach dessen Inbetriebnahme verhandelt. „Der vierte Senat hat sich das für den Sommer vorgenommen“, sagte Gerichtssprecher Wolfgang Bier am Donnerstag. „Das wird eher nach der Eröffnung des Flughafens sein.“ Ein genauer Termin steht aber noch nicht fest.

Insgesamt haben 30 Privatleute, Unternehmen und Gemeinden den Gang nach Leipzig angetreten, seit im Herbst 2010 der Streit um die Flugrouten begann. Die Klagen richten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss, den das oberste deutsche Verwaltungsgericht 2006 eigentlich letztinstanzlich abgesegnet hatte. Die Kläger machen jedoch geltend, sie hätten damals nicht ahnen können, dass die Flugrouten einmal so verlaufen würden wie jetzt festgelegt. Vielmehr vermittelte die Genehmigung für den Flughafen den Eindruck, dass die Maschinen geradeaus starten würden.

Zu den Klägern zählen die Gemeinden Kleinmachnow, Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren, Schulzendorf sowie die kommunale Wohnungsgesellschaft Kleinmachnows (Gewog).

Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Schulzendorf, Großbeeren, der Bürgerverein Brandenburg-Berlin und zwölf weitere Bürgerinitiativen ziehen zudem vor das Bundesverfassungsgericht.