PNN 22.12.2011
Potsdam-Mittelmark – Im Landkreis tritt zum 1. Januar die neue Gehölzschutzverordnung in Kraft. Damit sind zu Jahresbeginn große Bäume ab 60 Zentimeter Stammumfang außerhalb geschlossener Orte besonders geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung des Landkreises abgesägt werden.
Auch Gehölze mit mehr als 20 Quadratmeter Fläche dürfen dementsprechend nicht mehr einfach abgeholzt werden. Im Zweifelsfall sollte jeder, der Bäume oder Sträucher roden will, bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises nachfragen. Ob Bäume als Ersatz neu gepflanzt werden oder ein Ausgleichbetrag gezahlt werden muss, wird dann geklärt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Verordnung nur außerhalb der bebauten Gebiete in den Gemeinden gilt. Alleen und Naturdenkmale in Ortschaften bleiben weiterhin durch das Naturschutzgesetz geschützt. Innerorts sollen die Satzungen der einzelnen Gemeinden den Schutz von Bäumen und Hölzern regeln.
Hintergrund der Änderung ist das Auslaufen der Brandenburgischen Baumschutzverordnung zu Silvester. Ab dann geht die Verantwortung vom Land zu den Kommunen über. Bisher haben nur einzelne Mittelmark-Kommunen entsprechende Satzungen zum Schutz der Bäume außerhalb der geschlossenen Ortskerne verabschiedet: Michendorf, Kleinmachnow, Schwielowsee, Seddiner See, Nuthetal, Treuenbrietzen und der Beelitzer Ortsteil Fichtenwalde. twl