PNN 12.11.11

Auf allen Rechtswegen

von Hagen Ludwig

Kleinmachnow hält an der Klage gegen die Planfeststellung für den Flughafen Schönefeld fest

Kleinmachnow - Die Bürgerinitiative „Kleinmachnow gegen Flugrouten“ hofft im Kampf gegen drohenden Fluglärm weiter auf Erfolge vor den Gerichten und unterstützt mehrere mögliche Klagewege. Daran habe auch die jüngste Abweisung eines strikten Nachtflugverbots am künftigen Großflughafen Schönefeld durch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) nichts geändert, sagte der Vorsitzende der Bürgerinitiative, Matthias Schubert, am Donnerstagabend im Rathaus. Mehr als hundert Gäste nahmen dort an einer Informationsveranstaltung teil.

Wie berichtet hat die Gemeinde Kleinmachnow gemeinsam mit der kommunalen Wohnungsgesellschaft Gewog ebenso wie mehrere Privatpersonen vor knapp einem Jahr beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen das Planfeststellungsverfahren für den Flughafen eingereicht. Wann mit einer Entscheidung des Gerichtes zu rechnen ist, sei noch nicht absehbar, sagte der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt Christian von Hammerstein auf der Veranstaltung. Möglich sei, dass das Gericht erst die für Januar 2012 angekündigte Festsetzung der Flugrouten durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung abwarte.

Nach Ansicht der Kläger ist der Planfeststellungsbeschluss, den das BVG 2006 unter Auflagen bestätigt hat, rechtswidrig zustande gekommen. Im Planfeststellungsverfahren war als Prognose nur von Geradeausflügen ausgegangen worden. Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf galten als nicht betroffen und wurden an dem Verfahren nicht beteiligt. Hinweise der Flugsicherung, dass die Routen bei den gewünschten parallelen Starts abknicken müssten, wodurch sich die Lärmschutzzone vergrößert hätte, waren nicht umgesetzt worden.

Konkret wollen die Kläger das Gericht von einem „Abwägungsfehler“ im Planfeststellungsbeschluss überzeugen. Ziel ist es, dass der Beschluss aus dem Jahr 2004 aufgehoben wird. Dann müsste die Planung für den Großflughafen in einem „Ergänzungsverfahren“ neu aufgerollt werden. „Mit unserer Klage machen wir geltend, dass der Rechtsstaat die Bürger bewusst betrogen hat“, erklärte von Hammerstein. Diese Einschätzung war am Donnerstag auf dem Podium unstrittig. Diskutiert wurde indes über die Erfolgsaussichten der Klage.

„Auf diese Klage sollte man sich nicht verlassen“, sagte Rechtsanwalt Remo Klinger von der Kanzlei „Geulen und Klinger“. Er vertritt die Gemeinden Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf derzeit im Verwaltungsverfahren zur Festlegung der Schönefeld-Routen durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Unter anderem gab Klinger zu bedenken, dass das BVG bereits in der Urteilsbegründung zum Nachtflugverbot erklärt hat, dass das Infrastrukturministerium für die Regelung des Flugbetriebs die Lärmbetroffenheiten auf der Grundlage von parallelen An- und Abflugrouten ermitteln durfte.

Größere Chancen könnte laut Klinger eine Klage der Kommunen gegen die Flugrouten beim Oberverwaltungsgericht des Landes Brandenburg haben. Für eine solche Klage wäre abzuwarten, ob die vom Bundesaufsichtsamt noch festzusetzenden Routen tatsächlich über den Gemeinden verlaufen und ein Dauerschallpegel von mindestens 50 Dezibel in der Zeit von 6 bis 22 Uhr erreicht wird, so der in Kleinmachnow wohnende Rechtsanwalt.

Die Kanzlei „Geulen und Klinger“ beschäftigt sich seit langem vor allem auch mit Luftverkehrsrecht. Unter anderem hat sie die Stadt Rheinsberg und weitere Anliegergemeinden erfolgreich im Kampf gegen das Bombodrom vertreten.

„Vorerst sollte die Gemeinde Kleinmachnow im Kampf gegen den Fluglärm alle nationalen Rechtswege ausschöpfen“, sagte BI-Vorsitzender Schubert, der beruflich als Richter tätig ist. Seine Initiative hat indes bereits angekündigt, auch eine Klage des Bürgervereins Berlin-Brandenburg gegen das Nachtflugurteil des BVG beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu unterstützen.