PNN 2.8.11

 

Umfliegen der Region gefordert Neuer Antrag für Fluglärmkommission

von Hagen Ludwig

Kleinmachnow - Die Kommunen der Region Teltow wollen weiter gegen die aktuellen Routenvorschläge der Deutschen Flugsicherung (DFS) für den Großflughafen Schönefeld vorgehen. Das hat Kleinmachnows Bürgermeister Michael Grubert (SPD) angekündigt. Im Gegensatz zum Vorschlag der Fluglärmkommission plädiert die DFS dafür, nicht alle von der Nordbahn startenden Flugzeuge geradeaus zum Dreieck Nuthetal und dann außerhalb des Autobahnrings zu führen. Leichtere Maschinen sollen bereits bei Ludwigsfelde breit gefächert in Richtung Wannsee über die Region Teltow – vor allem über Stahnsdorf und Kleinmachnow – abdrehen können. Voraussetzung ist, dass sie bereits eine Höhe von 5000 Fuß (1525 Meter) erreicht haben. Das könnten am Tag etwa 45 bis 60 Maschinen sein, die in Richtung Norden und Osten unterwegs sind. Das von den Kommunen der Region beauftragte Rechtsanwaltsbüro habe jetzt in einem neuen Schreiben an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung noch einmal die Unzulässigkeit dieser Routen dargelegt, sagte Grubert in einem Interview mit der Kleinmachnower Zeitung. Ausdrücklich habe man sich für die Flugroutenvariante 8 – also den großen Bogen über das Autobahnkreuz Werder und um die Region herum – ausgesprochen. Das soll auch bei einem persönlichem Termin beim Bundesaufsichtsamt demnächst begründet werden, so Grubert. Zudem sei geplant, einen entsprechenden Antrag zur nächsten Sitzung der Fluglärmkommission am 26. September einzureichen.

Grubert hatte sich unmittelbar nach der Verkündung der neuen DFS-Flugroutenvorschläge am 4. Juli enttäuscht gezeigt. Trotz aller Versprechungen werde immer noch Wirtschaftlichkeit vor Lärmschutz gestellt, so Kleinmachnows Bürgermeister. Sein Amtskollege Bernd Albers (Bürger für Bürger) hatte erklärt: „Dass der Empfehlung der Fluglärmkommission nicht vollständig gefolgt wurde, schwächt das Vertrauen in die Demokratie.“

Laut Grubert werde von der Gemeinde Kleinmachnow auch die Klage gegen das Planfeststellungsverfahren für den Flughafen weiterbetrieben. Die Klage war gemeinsam mit der kommunalen Wohnungsgesellschaft Gewog und zwei Kleinmachnower Einwohnern eingereicht worden. Im Herbst dieses Jahres wird mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes gerechnet. Im Planfeststellungsverfahren war als Prognose nur von Geradeausflügen ausgegangen worden. Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf galten als nicht betroffen und wurden an dem Verfahren nicht beteiligt. Konkret wollen die Kläger das Gericht von einem „Abwägungsfehler“ im Planfeststellungsbeschluss überzeugen. Ziel ist es, dass der Beschluss aus dem Jahr 2004 aufgehoben wird. Dann müsste die Planung in einem „Ergänzungsverfahren“ neu aufgerollt werden. Die Landesregierung Brandenburg hat die Klage bereits zurückgewiesen – unter anderem mit dem Argument, die im Planfeststellungsbeschluss enthaltenen Flugrouten seien als nicht endgültig gekennzeichnet worden. Hagen Ludwig