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ERSTE HINWEISE ZUR RECHTSLAGE

Rückschlag für die Flugrouten-Gegner

(11.04.11)

Die Chancen der Flugrouten- Gegner vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stehen offenbar schlecht. Erstmals haben die Richter nun mit einem rechtlichen Hinweis ihre grundsätzliche Position dargelegt. In einem Brief an die Anti-Fluglärm-Initiative Kleinmachnow zweifeln die Richter an, dass es ausreichend Gründe zur Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens und zur Verlängerung der Widerspruchsfrist gibt. Kleinmachnow hatte auf Wiedereinsetzung der im September abgelaufenen Frist geklagt, als die neuen Flugrouten und dann im Dezember bekannt wurde, dass in den Genehmigungsunterlagen Dokumente fehlen, die belegen, dass bereits 1998 die abknickenden Flugrouten eine Rolle spielten. Aus Sicht der Initiativen wurde das Bundesverwaltungsgericht getäuscht. Die Richter sehen das nicht so. „Der Senat hat Bedenken, ob die Unterlagen wirklich neu sind“, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Initiative will im Fall einer Niederlage vor das Verfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht ziehen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht sind zahlreiche Klagen anhängig, darunter zur Nachtflugregelung.axf