PNN 17.1.11
Teltow / Berlin - Bei den künftigen Flugrouten für den neuen
Flughafen in Schönefeld soll es jetzt einen Schritt vorangehen. Heute will die
Flugsicherung der Lärmschutzkommission mitteilen, wie sie die ihr übergebenen
16 Routenvorschläge bewertet und ob es möglich ist, gemäß diesen Vorschlägen zu
fliegen.
Bei Starts Richtung Westen zeichnet sich eine Lösung ab. Demnach könnten
Maschinen, die von der Nordbahn abheben, geradeaus weiterfliegen und somit
Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf und Lichtenrade rechts liegen lassen. Die
Flugsicherung hatte ursprünglich vorgesehen, diesen Bereich zu überfliegen.
Beim Geradeausflug bekommt Blankenfelde-Mahlow den vollen Krach ab. Starten die
Maschinen von der südlichen Bahn, könnten sie die Kommune dagegen zum großen
Teil umfliegen. Beim Landen donnern die Flugzeuge dagegen auf jeden Fall über
Blankenfelde-Mahlow hinweg.
Schwierig wird es, bei Ostwind eine Lösung zu finden, wo die Routen nach den
bisherigen Plänen der Flugsicherung über Bohnsdorf und Müggelheim sowie über
Zeuthen führen sollen. Ob die Piloten vor dem Erreichen von Zeuthen abdrehen
können, wie es ein Vorschlag vorsieht, gehörte zu den Prüfaufträgen an die
Flugsicherung. Geradeaus zu fliegen und damit Zeuthen zu verschonen, ist nach
Angaben der Flugsicherung bei parallelen Starts, die der Flughafen morgens und
abends für erforderlich hält, nicht möglich.
Anders als in den Planungsunterlagen für den Flughafenausbau veröffentlicht,
müssen die Piloten nach den geltenden Vorgaben bei einem parallelen Start nach
dem Abbiegen um mindestens 15 Grad abknicken. Damit werden Gebiete überflogen,
in denen die Bewohner bisher nicht damit gerechnet hatten. Die Planer hatten
diese Vorschrift zwar gekannt, in ihren veröffentlichten Unterlagen aber nicht
umgesetzt.
In München dürften Maschinen knapp zwei Kilometer weit parallel fliegen, weil 80
bis 90 Prozent der von der südlichen Piste startenden Flugzeuge dann fast
rechtwinklig nach Süden abbögen, sagte der Sprecher der Deutschen
Flugsicherung, Axel Raab. Die Ausnahme sei möglich, weil die Pisten 2300 Meter
auseinanderliegen; in Schönefeld beträgt der Abstand 1900 Meter. Wenn beide
Maschinen von ihren Pisten geradeaus fliegen wollten, sei auch in München kein
paralleler Start möglich, sagte Raab.
Weil Anwohner von diesen Regelungen im Genehmigungsverfahren nicht informiert
worden waren, haben Neubetroffene mehrere Klagen vor dem
Bundesverwaltungsgericht eingereicht, darunter auch Kleinmachnow. Auch beim
Brandenburger Infrastrukturministerium stapeln sich die Anträge auf
Wiederaufnahme des 2006 förmlich abgeschlossenen Genehmigungsverfahrens.
Ob neue Verfahren beim Starten und Landen den Lärm reduzieren können, erprobt
die Flugsicherung, wie berichtet, derzeit in Frankfurt (Main). Sollten die
Versuche erfolgreich sein, könnten sie auch für den neuen Flughafen in
Schönefeld angewendet werden, sagte Raab.
Welche Gebiete heute von und zu den Flughäfen Schönefeld und Tegel überflogen
werden, hat die Flugsicherung jetzt – mit dem jeweiligen Flugzeugtyp und der
Höhe – an Beispieltagen zusammengefasst. Ab Heute sollen die Tabellen, die auf
Wunsch des Brandenburger Infrastrukturministeriums erstellt wurden, im Internet
veröffentlicht werden. Klaus Kurpjuweit
www.mil.brandenburg.de