PNN 16.12.2010

 

Von Klaus Kurpjuweit

Anwohner wollen neue Flughafen-Pläne

Fünf Betroffene reichen Antrag ein. Ministerium weist Manipulationsvorwurf bei Gerichtsakten zurück (16.12.10)

Schönefeld - Fünf Anwohner, die von den vorgeschlagenen Flugrouten für den künftigen Flughafen BBI in Schönefeld betroffen wären, haben jetzt förmlich beim Infrastrukturministerium des Landes Brandenburg beantragt, den Planfeststellungsbeschluss zum Schönefeld-Ausbau aufzuheben oder zumindest zu ändern. Damit soll erreicht werden, dass Flugzeuge nach dem Start geradeaus fliegen – wie es in den Unterlagen zum Genehmigungsverfahren eingezeichnet war. Das Brandenburger Infrastrukturministerium wies unterdessen Vorwürfe zurück, dem Bundesverwaltungsgericht unvollständige Unterlagen eingereicht zu haben.

Der Antrag, den Beschluss nachträglich aufzuheben, wird damit begründet, dass das für einen parallelen Start erforderliche Abknicken der Flugzeuge in den Unterlagen nicht berücksichtigt worden war. Das Abknicken führt dazu, dass Gebiete überquert werden, für die ein Überfliegen bisher nicht vorgesehen war. Dazu gehören im Osten Zeuthen und im Westen Lichtenrade, Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf und auch Wannsee. Ein Aufheben des Beschlusses ist grundsätzlich möglich.

Bliebe es bei den Geradeausflügen, die im Westen in geringer Höhe vor allem über Blankenfelde-Mahlow und im Osten über Bohnsdorf und den Norden von Eichwalde donnern, müsste der Flughafen auf gleichzeitige Starts auf den beiden parallel verlaufenden Startbahnen verzichten. Gleichzeitige Starts seien aber unerlässlich, um den vorgesehenen Verkehr abwickeln und den Flughafen wirtschaftlich betreiben zu können, sagte am Mittwoch der Berliner Lufthansa-Chef Thomas Kropp. Er unterstützt damit die Position der Flughafengesellschaft. Die Lufthansa sei überzeugt, dass die weltweit hochangesehene Flugsicherung eine abgewogene Lösung finde, die alle Kriterien berücksichtige – auch die wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften, sagte Kropp.

Dazu gehöre auch das Fliegen in den nächtlichen Randzeiten zwischen 22 und 0 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr. Das Ansinnen der Berliner CDU, zwischen 22 und 6 Uhr ein striktes Flugverbot zu erlassen, schade dem Hauptstadtflughafen, falls er realisiert werden sollte.

Gegen Flüge in den Randzeiten, für die das Bundesverwaltungsgericht 2006 verlangt hatte, den Bedarf nachzuweisen, laufen derzeit Klagen, über die im Frühjahr entschieden werden soll. Den Antrag, auch Stahnsdorf und Teltow, die beim bisherigen Routenvorschlag der Flugsicherung auch betroffen wären, in das Verfahren einzubeziehen, hat das Bundesverwaltungsgericht abgelehnt.

Den Vorwurf, dem Bundesverwaltungsgericht bei der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss unvollständige Unterlagen vorgelegt zu haben, wies das Brandenburger Innenministerium jetzt „scharf“ zurück. Das Gericht habe dem Ministerium auf Nachfrage bestätigt, dass die Unterlagen komplett seien. Auch die Briefe der Flugsicherung, mit der Aufforderung an die Planer, bei ihrem Konzept auch das vorgeschriebene Abknicken der Startrouten zu berücksichtigen, seien in der richtigen Zusammenstellung in den insgesamt fast 500 Aktenordnern enthalten.

Diese Briefe fehlen, wie berichtet, im Planfeststellungsantrag der Flughafengesellschaft. Wieso die Unterlagen entnommen worden waren, will die Flughafengesellschaft nach eigenen Angaben schnell aufklären. Sie war in ihren Unterlagen bei den Geradeausflügen geblieben.

Die Begründung heute: Geradeausflüge sollten die Regel sein, ein Abknicken dagegen die Ausnahme. Zudem sei dabei nur ein Winkel von 15 Grad vorgeschrieben. Dass die Flugsicherung Flüge in ihrem Vorschlag jetzt um fast 50 Grad abknicken lasse und die Ausnahme „unabhängige Parallelstarts“ zur Regel machen wolle, sei nicht vorhersehbar gewesen, erklärte Flughafensprecher Ralf Kunkel.