PNN 23.09.10

 

Flugrouten drücken Preise

Grundstücksnutzerverband fürchtet Wertverluste (23.09.10)

Berlin/Schönefeld - Der Streit um die künftigen Flugrouten rund um den Großflughafen in Schönefeld beeinflusst auch das Immobiliengeschäft im Süden Berlins und im angrenzen Umland. Der Verband deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) erwartet eine erhebliche Wertminderung für Häuser und Grundstücke, die unter den künftigen Flugrouten liegen und vom Lärm der Maschinen betroffen sein werden. „Mindestens zehn Euro pro Quadratmeter müssen als Verlust einkalkuliert werden“, sagte Verbandssprecher Rolf Becker. Allein bei den bisher gehandelten Flugrouten sei in den südlichen Berliner Stadtteilen und im angrenzenden Umland ein Wertverlust von insgesamt rund zwei Milliarden Euro ausgerechnet worden. Deshalb schließe sich der Verband den Protesten gegen eine Ausweitung der vom Fluglärm betroffenen Gebiete an.

Derzeit ruhe nach Beobachtung der Vereinigung der Grundstücksnutzer das Immobiliengeschäft unter den möglichen Flugkorridoren. „Wer dort jetzt unbedingt ein Haus oder ein Grundstück verkaufen muss, hat ganz schlechte Karten“, erklärte Becker. „Die Preise dürften erheblich fallen.“ Andererseits sei es nicht nachzuvollziehen, dass die Steuerzahler nun erneut für Lärmschutzmaßnahmen in den bislang von Fluglärm nicht betroffenen Gebieten aufkommen sollen.

Die jetzt von vielen Grundstückseigentümern zwischen Stahnsdorf, Teltow und Kleinmachnow geforderten Entschädigungszahlungen für den möglichen Wertverlust sind allerdings kaum durchsetzbar. „Da Flugrouten immer wieder aus verschiedenen Gründen geändert werden können, gibt es kaum Chancen auf einen juristisch durchsetzbaren Entschädigungsanspruch“, sagt Rechtsanwalt Ronald Radtke, der die Gemeinde Stahnsdorf im Fluglärmstreit betreut. „Lediglich der passive Schallschutz kann bei nachgewiesener Betroffenheit durchgesetzt werden.“

Das bestätigt auch der Sprecher des Brandenburgischen Infrastrukturministeriums, Jens-Uwe Schade. Die Flugrouten seien nicht Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses über den Flughafenbau von 2004. „Die An- und Abflugverfahren werden durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung nach Vorarbeiten der Deutschen Flugsicherung (DFS) durch Rechtsverordnung festgestellt und zwar immer jeweils erst kurz vor Inbetriebnahme“, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums.

Klarheit erhoffen sich die verunsicherten Grundstückseigentümer vom Treffen der Deutschen Flugsicherung mit den Planungsbehörden Berlins und Brandenburgs sowie den betroffenen Bürgermeistern am kommenden Montag in Schönefeld. Dort soll über die Linienführung am künftigen Großflughafen verhandelt werden. Bürgerinitiativen sind zu dem informellen Treffen allerdings nicht zugelassen. Dennoch wollen mehrere Vereinigungen vor dem Gebäude der Airport-World gegen die geplanten Flugrouten protestieren. Claus-Dieter Steyer