PNN 11.9.10
Von Hagen Ludwig
Potsdam-Mittelmark - Nur sieben Städte und Gemeinden im Landkreis
Potsdam-Mittelmark haben derzeit eine eigene Baumschutzsatzung. Die anderen
Kommunen müssen sich jetzt beeilen, wenn sie das Grün in ihren Innenbereichen
auch weiterhin schützen wollen. Ende 2010 läuft die Brandenburgische
Baumschutzverordnung – wahrscheinlich ersatzlos – aus. Darauf hat der Landkreis
bereits reagiert und eine eigene Verfügung zur einstweiligen Sicherstellung der
Bäume erlassen. Sie ist laut Günther Kehl von der Unteren Naturschutzbehörde
identisch mit der Landesverordnung, gilt allerdings auch nur bis Ende 2011. Damit
sollte ein Jahr Zeit gewonnen werden, um sich auf die neuen Gegebenheiten
einzustellen.
Derzeit wird zwar eine neue Gehölzschutzverordnung des Landkreises vorbereitet
– sie soll aber nur noch für die Außenbereiche gelten. Hausgrundstücke und die
Innenbereiche in den Städten und Gemeinden würden dann nicht mehr vom Landkreis
geschützt. Entsprechend des Subsidiaritätsprinzips wären dann allein die
Gemeinden für diese Bereiche zuständig, so Kehl. Er verweist darauf, dass der
Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit für die Gemeinden eröffnet hat, eigene
Gehölzschutzsatzungen zu erlassen. Auch nach Ansicht der Landesregierung sei es
zweckmäßig, dass die Gemeinden die Belange des Baumschutzes in ihren
Innenbereichen selbst regeln.
Jede Kommune habe eine eigene Spezifik, die in den jeweiligen Satzungen
berücksichtigt werden kann, sagte Kehl. So gebe es in den typischen
Waldgemeinden andere Bedingungen als in der Obstbauregion um Werder (Havel).
Michendorf habe das zum Beispiel in seiner Satzung berücksichtigt und
zusätzlich die ortsbildprägende Kiefer unter Schutz gestellt. Von der
derzeitigen Landesregelung wird diese Baumart auf Grundstücken mit bis zu zwei
Wohnhäusern nicht erfasst.
Neben Michendorf haben bisher die Gemeinden Kleinmachnow, Schwielowsee,
Seddiner See, Nuthetal, Treuenbrietzen und der Beelitzer Ortsteil Fichtenwalde
eine eigene Baumschutzsatzung. Teltow ist ein Sonderfall. Das Amtsgericht hat
das städtische Regelwerk Anfang Juli dieses Jahres für ungültig erklärt. Nach
Auffassung der Richter hat die Stadt gegen den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit verstoßen, weil sie einheitlich Bäume unter Schutz stellte,
die auf Brusthöhe mehr als 30 Zentimeter Umfang haben. Nun soll für Teltow eine
präzisierte Satzung aufgestellt werden.
Für die Gehölze im Außenbereich könnten die Gemeinden mangels Rechtsgrundlage
jedoch keine eigenen Satzungen erlassen, so Kehl. Dafür sei der Landkreis
zuständig und dieses Ziel werde mit der neuen Satzung verfolgt. Darin sollen
laut vorliegendem Entwurf jetzt auch Hecken erfasst werden, um die
Erosionsgefahr auf landwirtschaftlichen Flächen zu verringern und die
Bodenfruchtbarkeit zu verbessern. Damit gebe es dann auch die Möglichkeit, neue
Hecken im Zuge von Ersatzmaßnahmen anzupflanzen, so Kehl.
Der Entwurf der mittelmärkischen Gehölzschutzsatzung wird derzeit in den
Fachausschüssen des Kreistages beraten. Vor der Beschlussfassung durch den
Kreistag muss unter anderem die Öffentlichkeit beteiligt werden. Im Zuge dessen
wird der Satzungsentwurf auch in den Gemeinden ausgelegt.