PNN 09.09.10
Kleinmachnow - Als ein „Stück aus dem Tollhaus“ hat die bündnisgrüne
Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm die Pläne für die Flugrouten des neuen
Großflughafens Schönefeld (BBI) bezeichnet. Die Deutsche Flugsicherung (DFS)
hat am Montag der Fluglärmkommission den vorläufigen Entwurf für die künftigen
Flugrouten vorgestellt (PNN berichteten). Dabei soll eine der sechs Routen nun
über Stahnsdorf, Teltow und Kleinmachnow via Wannsee führen. „Dass auf einmal
ganz andere Kommunen vom BBI betroffen sein können, ist nicht zu fassen“, sagt
die Bundespolitikerin aus Kleinmachow.
Dessen Bürgermeister Michael Grubert (SPD) zeigt sich „erschüttert“. Bei allen
bisherigen Planungen für den BBI sei die Region nie an derartigen Überlegungen
beteiligt worden. „Während meiner ganzen Amtszeit habe ich nie ein Schreiben in
dieser Sache bekommen“, so Grubert. „Diese Vorgehensweise lässt an der
Glaubwürdigkeit aller Beteiligten zweifeln.“ Denn spätestens mit Beginn der
Flughafenplanung würden sich die beteiligten Behörden und Experten sicher auch
mit den Flugroutenmodellen beschäftigen. „Da kann es keine neue Idee sein, dass
unsere Kommunen im Bereich der Routen liegen“, meint der Bürgermeister. Am
gestrigen Abend wollte Grubert die neuen Entwicklungen auf der Sitzung der
Kommunalen Arbeitsgruppe „Der Teltow“ thematisieren. Landrat Wolfgang Blasig
(SPD) sagte gestern, er erwarte, dass die Kommunen mit diesem Problem auf ihn
zukommen.
Wie DFS-Sprecher Axel Raab gestern gegenüber den PNN sagte, ist der Entwurf für
die Flugrouten vorläufig. Er bestätigte, dass bei „Westwetterlage, wie wir sie
in Deutschland meist haben“, Flugzeuge von und nach Schönefeld auf die Route
über Wanssee-Teltow gelotst werden. Die Flughöhe über der Region Teltow würde
2000 bis 3000 Meter betragen. Nachdem die Vorschläge am Montag vorgelegt
wurden, werden sie in der Fluglärmkommission, in der betroffene Gemeinden Mitglied
sind, abgewogen und beraten. Dort hätten auch Kleinmachnow, Teltow und
Stahnsdorf die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Endgültig festgesetzt werden
die Routen nach vorheriger Abstimmung mit dem Bundesumwelt- sowie
Justizministerium vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.
Im aktuellen Schallschutzprogramm des BBI sind 22 vom Fluglärm betroffene
Ortslagen aufgelistet. Die drei mittelmärkischen Kommunen sind nicht dabei.
BBI-Pressesprecher Ralf Kunkel betonte gestern auf Anfrage, dass es sich bei
den Flugrouten vorerst um einen Vorschlag handele, der nun geprüft werden
müsse. Vor Abschluss der Prüfung werde nichts an den Schallschutzgebieten
geändert.
Die Grenzwerte für Lärmschutzbereiche sind gesetzlich geregelt und liegen für
neue Flughäfen ab 2011 bei 53 Dezibel – die gesundheitschädigende Stressgrenze
liegt nach Expertenmeinungen bei 60 Dezibel. Die Kosten für
Schallschutzmaßnahmen, vor allem für den Einbau von Schallschutzfenstern, sind
vom Flughafenbetreiber zu tragen.pek