PNN 9.9.10
Kleinmachnow - Bei der Frage, in welchem Umfang das Kleinmachnower
Buschgrabengebiet bebaut werden soll, hat der Hauptausschuss jetzt beide
Vorschläge mehrheitlich abgelehnt. Der Vorstoß der BIK-Vertreterin Anne von
Törne, den östlichen Teil des Areals für eine Wohnbebauung freizugeben, fand
genauso wenig Zustimmung wie der Antrag von Michael Grubert. Der SPD-Bürgermeister
hatte vorgeschlagen, lediglich einen kleinen Bereich mit 19 Parzellen von der
Straße Am Rund bis zum Wolfswerder zu bebauen.
Lehnt der Hauptausschuss eine Beschlussvorlage ab, ist das Thema auch für die
Gemeindevertretung vom Tisch. Doch räumt die Kommunalverfassung dem
Bürgermeister ein eigenes Vorschlagsrecht ein. Und davon will Grubert Gebrauch
machen, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplans für den Buschgraben am
23. September auf der Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung stehen wird.
Doch wird dann sein Antrag frei von den Erweiterungen sein, die BIK-Vertreter
von Törne im Hauptausschuss durchsetzen wollte.
Zur Erinnerung: Grubert will mit seinem Vorschlag eine städtebauliche Abrundung
der vorhandenen Besiedlung an der Grenze zum Buschgraben. „Ich möchte dort
eine geordnete Situation“, sagte er. Bebaut werden könnten demnach 19
Grundstücke, die bereits parzelliert sind und verschiedenen Eigentümern
gehören. Nach Gruberts Auffassung würde dieses Vorgehen der Gemeinde Rechtssicherheit
geben. Da die Grundstücke bereits parzelliert sind, könnten die Eigentümer
Baurecht einklagen. Dieses solle aber besser die Gemeinde gewähren und mit
städtebaulichen Vorgaben verbinden, so Grubert.
Weitaus mehr Bebauung wäre durch den BIK-Vorschlag möglich, der zunächst im
Bau- sowie Umweltausschuss Zustimmung von der CDU, der FDP und Teilen der
Linken erhalten hatte, im Hauptausschuss aber durchfiel. Dies hätte eine
Besiedlung des Areals von der Straße Wolfswerder bis an die Buschgraben-Rinne
bedeutet, was eine Fläche von etwa 3,5 Hektar entspricht.
Eigentümer der meisten Flächen ist die Erbengemeinschaft Gérard. Deren
Vorfahren hatten bereits 1895 in Kleinmachnow Land für Siedlungszwecke gekauft
– auch am Buschgraben. Dieses Gebiet blieb nahezu unentwickelt und ohne
Parzellierung. Heute begründen die Erben die vermeintlich verhinderte
Entwicklung als Folgen von Krieg und deutscher Teilung. Nach dem Bau der Mauer
war das Buschgrabengebiet Grenzbereich. Bislang haben die Erben vergeblich
versucht, Baurecht für das Land zu bekommen. In übergeordneten Landes- und
Regionalplänen ist das Areal nicht für Siedlungszwecke, sondern als natürlicher
Freiraum vorgesehen gewesen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde gibt es
bislang keine klare Festlegung, wie der Bereich genutzt werden soll – ob als
Bauland oder Grünfläche. Bürgermeister Grubert will es jetzt klären: „Es ist
Zeit für eine Entscheidung“, begründet er seinen Versuch, in zwei Wochen eine
Mehrheit für seinen Vorschlag zu bekommen. Hat er Erfolg, bleibt der
Buschgraben bis auf den Randbereich Am Rund verschont und wird im
Flächennutzungsplan endgültig als natürlicher Freiraum definiert. Wird sein
Vorschlag abgelehnt, bleibt das Gebiet weiterhin ein weißer – undefinierter –
Fleck in dem gemeindlichen Planwerk. „Für mindestens zwei Jahre“, sagt Grubert,
„dann sind wieder Kommunalwahlen“ – und der Buschgraben würde einmal mehr
Wahlkampfthema werden. Peter Könnicke