PNN 9.9.10

 

Bürgermeister setzt auf alles

Bebauung des Buschgrabens könnte vorerst zu den Akten – doch Grubert will es ein für allemal klären (09.09.10)

Kleinmachnow - Bei der Frage, in welchem Umfang das Kleinmachnower Buschgrabengebiet bebaut werden soll, hat der Hauptausschuss jetzt beide Vorschläge mehrheitlich abgelehnt. Der Vorstoß der BIK-Vertreterin Anne von Törne, den östlichen Teil des Areals für eine Wohnbebauung freizugeben, fand genauso wenig Zustimmung wie der Antrag von Michael Grubert. Der SPD-Bürgermeister hatte vorgeschlagen, lediglich einen kleinen Bereich mit 19 Parzellen von der Straße Am Rund bis zum Wolfswerder zu bebauen.

Lehnt der Hauptausschuss eine Beschlussvorlage ab, ist das Thema auch für die Gemeindevertretung vom Tisch. Doch räumt die Kommunalverfassung dem Bürgermeister ein eigenes Vorschlagsrecht ein. Und davon will Grubert Gebrauch machen, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplans für den Buschgraben am 23. September auf der Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung stehen wird. Doch wird dann sein Antrag frei von den Erweiterungen sein, die BIK-Vertreter von Törne im Hauptausschuss durchsetzen wollte.

Zur Erinnerung: Grubert will mit seinem Vorschlag eine städtebauliche Abrundung der vorhandenen Besiedlung an der Grenze zum Buschgraben. „Ich möchte dort eine geordnete Situation“, sagte er. Bebaut werden könnten demnach 19 Grundstücke, die bereits parzelliert sind und verschiedenen Eigentümern gehören. Nach Gruberts Auffassung würde dieses Vorgehen der Gemeinde Rechtssicherheit geben. Da die Grundstücke bereits parzelliert sind, könnten die Eigentümer Baurecht einklagen. Dieses solle aber besser die Gemeinde gewähren und mit städtebaulichen Vorgaben verbinden, so Grubert.

Weitaus mehr Bebauung wäre durch den BIK-Vorschlag möglich, der zunächst im Bau- sowie Umweltausschuss Zustimmung von der CDU, der FDP und Teilen der Linken erhalten hatte, im Hauptausschuss aber durchfiel. Dies hätte eine Besiedlung des Areals von der Straße Wolfswerder bis an die Buschgraben-Rinne bedeutet, was eine Fläche von etwa 3,5 Hektar entspricht.

Eigentümer der meisten Flächen ist die Erbengemeinschaft Gérard. Deren Vorfahren hatten bereits 1895 in Kleinmachnow Land für Siedlungszwecke gekauft – auch am Buschgraben. Dieses Gebiet blieb nahezu unentwickelt und ohne Parzellierung. Heute begründen die Erben die vermeintlich verhinderte Entwicklung als Folgen von Krieg und deutscher Teilung. Nach dem Bau der Mauer war das Buschgrabengebiet Grenzbereich. Bislang haben die Erben vergeblich versucht, Baurecht für das Land zu bekommen. In übergeordneten Landes- und Regionalplänen ist das Areal nicht für Siedlungszwecke, sondern als natürlicher Freiraum vorgesehen gewesen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde gibt es bislang keine klare Festlegung, wie der Bereich genutzt werden soll – ob als Bauland oder Grünfläche. Bürgermeister Grubert will es jetzt klären: „Es ist Zeit für eine Entscheidung“, begründet er seinen Versuch, in zwei Wochen eine Mehrheit für seinen Vorschlag zu bekommen. Hat er Erfolg, bleibt der Buschgraben bis auf den Randbereich Am Rund verschont und wird im Flächennutzungsplan endgültig als natürlicher Freiraum definiert. Wird sein Vorschlag abgelehnt, bleibt das Gebiet weiterhin ein weißer – undefinierter – Fleck in dem gemeindlichen Planwerk. „Für mindestens zwei Jahre“, sagt Grubert, „dann sind wieder Kommunalwahlen“ – und der Buschgraben würde einmal mehr Wahlkampfthema werden. Peter Könnicke