PNN 16.10.09

 

Streit um Mauer- Grundstücke Europäischer Gerichtshof entscheidet dieses Jahr

Berlin/Potsdam - Der Europäische Gerichtshof (EuGh) hat eine Prüfung der Beschwerde gegen das sogenannte „Mauergrundstücksgesetz“ aus dem Jahr 1996 noch für dieses Jahr angekündigt. Dies geht aus einem entsprechenden Schreiben aus Brüssel hervor. Damit könnte das umstrittene Gesetz, wonach die beim Mauerbau enteigneten Grundstücke nicht an die Eigentümer zurückgegeben werden, auf der Kippe stehen. Das hofft jedenfalls die „Interessengemeinschaft ehemaliger Grundstücksbesitzer auf dem Mauerstreifen Berlin“.

Betroffen sind die Alteigentümer von mindestens 750 Grundstücken, die teilweise in besten Lagen mitten in der Bundeshauptstadt und auch am Rand Potsdams und zwischen Kleinmachnow und Berlin-Zehlendorf liegen – eben dort, wo Mauer und Patrouillenwege verliefen. Die Musterklage führen drei Alteigentümer von Grundstücken in Nauen und Berlin. Bei einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zugunsten der Kläger rechnet der Klage führende Potsdamer Rechtsanwalt Thorsten Purps damit, dass auch viele Hundert andere Grundstückseigentümer gegen die bisher getroffenen Regelungen vorgehen werden.

Das Gesetz aus dem Jahr 1996 sieht vor, dass die Alteigentümer ihre eigenen Grundstücke für 20 Prozent des Grundstückswertes von der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger der DDR zurückkaufen durften. Alternativ hatten sie einen Anspruch auf die Auszahlung von 75 Prozent des Grundstückswertes. Gegen dieses Gesetz waren fünf Alteigentümer bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen mit der Begründung, das Gesetz sei „völkerrechtswidrig“. Das Verfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht an und begründete dies unter anderem damit, dass Ansprüche auf die Rückübertragung der Grundstücke nur dann bestünden, wenn die betroffenen Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes liegen.

Joachim Hildebrandt, Vorsitzender der Interessengemeinschaft, rechnet sich vor dem EuGh gute Chancen aus, weil Berlin zu Mauerzeiten dem Viermächte-Status unterlag – und kein Bundesgebiet war. Der Internationale Gerichtshof habe den Bau der Mauer in Palästina verurteilt und den Anspruch enteigneter Bauern auf „Naturalrestitution“ der Flächen betont. Dies sei ein Musterfall für den Umgang mit deutschen Mauergrundstücken. Ralf Schönball