PNN 22.09.09
Von Matthias Matern
Potsdam - Wollen Brandenburger gegenüber den Verwaltungen im Land ihr
Recht erstreiten, brauchen sie vor allem eines: viel Geduld, sehr viel Geduld.
Denn noch immer liegen die Verfahrensdauern vor den drei Verwaltungsgerichten
im Land Brandenburg weit über Bundesdurchschnitt. Wer etwa eine – zuvor
abgelehnte – Baugenehmigung für eine Garage durchsetzen will, muss vom
Einreichen der Klage bis zum Urteilsspruch mit einer Dauer von nicht unter drei
Jahren rechnen.
Als Grund dafür wird die immer noch sehr hohe Zahl alter, nicht bearbeiteter
Klagen genannt, die die Gerichte blockieren. Vor allem die Flut an Klagen im
Zusammenhang mit Rückübertragungsansprüchen von Grundstücken nach der Wende hat
sich zu einem Berg langwieriger, zäher Verfahren aufgestaut, hieß es auf
Nachfrage bei den Gerichten.
Die Verfahrensdauer an den Verwaltungsgerichten in Potsdam, Cottbus und
Frankfurt (Oder) liegt mit durchschnittlich rund 32 Monaten weit über dem
anderer Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen etwa sind es lediglich 15,4
Monate. Trotz aller Kritik sieht der Potsdamer Rechtsanwalt Matthias Dombert immerhin
Licht am Ende des Tunnels: „Es ist schon sehr viel besser geworden. Früher
war es deutlich schlimmer.“ Dennoch dauere es nach wie vor in Brandenburg viel
zu lange, bis ein Verfahren zum Abschluss gebracht werde, so Dombert.
Tatsächlich hat sich die Situation an den Gerichten in den vergangenen Jahren
entspannt. Am Verwaltungsgericht Cottbus etwa ist eine Kammer ausschließlich
mit der Abarbeitung alter Verfahren beschäftigt. Mittlerweile ist der Berg an
Altbeständen deutlich kleiner geworden. „Heute beträgt der Anteil von Verfahren
die fünf Jahre und älter sind nur noch knapp fünf Prozent“, berichtet Wilfried
Peters, Sprecher des Oberverwaltungsgerichtes Berlin- Brandenburg. „Noch vor
wenigen Jahren waren es knapp 20 Prozent.“ Die Lage habe sich langsam, aber
spürbar verbessert. „Befriedigend ist die Situation aber immer noch nicht.“
Bei der Zahl der Verfahren pro Richter gilt Brandenburg sogar bundesweit als
Spitzenreiter – oder, je nach Lesart als Schlusslicht. Deshalb will
Landesjustizministerin Beate Blechinger (CDU) den Berg alter Verfahren so
schnell wie möglich abtragen lassen. „Der Abbau von Altbeständen hat
Priorität“, so Blechinger. Und obwohl erst die Altbestände vom Richtertisch
sollen, habe man an den Gerichten „die durchschnittliche Verfahrensdauer
gegenüber dem Jahr 2007 um mehr als drei Monate senken können“, so Blechinger
auf Anfrage. Noch 2007 habe der Mittelwert 35 Monate betragen.
Am längsten ist die durchschnittliche Verfahrensdauer mit 33,36 Monaten am
Verwaltungsgericht Potsdam. In Cottbus sind es 32,39 Monate, in Frankfurt
(Oder) dagegen nur gut 30 Monate. Der Verwaltungsrechtler und Geschäftsführer
der brandenburgischen Anwaltskammer, Rechtsanwalt Rüdiger Suppé, erklärt den
unrühmliche Spitzenplatz des Gerichtsbezirks Potsdam mit der großen Zahl an
umstrittenen, weil besonders attraktiven Grundstücke im nahen Berliner Umland.
„Vor allem um Immobilien in den Gemeinden Kleinmachnow, Stahnsdorf und Teltow
wurde besonders viel geklagt“, erläutert Suppé.
Trotz der langen Wartezeiten für neue Verfahren sieht der Verwaltungsrechtler
die Rechtssicherheit in Brandenburg nicht gefährdet. „Für besonders dringliche
Fälle oder solche mit einem Gefahrenpotenzial gibt es den sogenannten
Eilrechtsschutz“, sagt Suppé. Das funktioniere auch im Gerichtsbezirk Potsdam
problemlos.
Dem Bürger, der sich um die Genehmigung für seine Garage, den Carport oder gar
das Haus streite, nutze der Eilrechtsschutz allerdings nichts, schränkt Anwalt
Dombert ein: „Ihm bleibt auch weiterhin nichts anderes übrig, als zu warten.“