PNN 25.05.09
Was kostet die Kinderbetreuung in Potsdam und der Umgebung? Jede
Kommune kann ihre eigene Satzung für die Betreuungskosten aufstellen. Das ist
inzwischen üblich und in jeder wird es auch anders gehandhabt. Nur wenig ist
gleich: Alle verlangen Geld für die Betreuung, die Kindergrippenbetreuung (0
bis 3 Jahre) ist einige Euro teurer als der Kindergarten (3 bis 6 Jahre) und
alle gewähren Nachlässe für weitere Kinder. Groß sind dafür die Unterschiede
bei der Berechnung: Mal wird ein pauschaler Prozentsatz vom Gehalt als Gebühr
berechnet, mal gelten Netto und mal Bruttogehalt als Bemessungsgrundlage und in
einer Stadt dürfen die Träger sogar selbst festlegen, wie viel die Eltern
bezahlen müssen. Während Potsdam und Berlin vor allem Geringverdienern unter
die Arme greifen, unterscheiden andere Kommunen wie Beelitz oder Nauen bei
Besserverdienern nicht mehr. Ein Vergleich der Kitasatzungen
und den daraus resultierenden Kosten:
POTSDAM
Die Landeshauptstadt hat ein breit gefächertes System für ihre Kitas, die bis auf eine alle in freier Trägerschaft sind.
Dennoch gilt für alle eine Berechnungsgrundlage: die Kitagebührensatzung,
die von den Stadtverordneten beschlossen wird. Als Bemessungsgrundlage für die
monatliche Gebühr gilt das Jahresbruttoeinkommen der Eltern.
BERLIN
Die Bundeshauptstadt arbeitet nach einem ähnlichen System wie Potsdam. Das
Bruttojahreseinkommen der Eltern gilt zur Berechnung. Ab einem Einkommen von
1875 Euro monatlich muss gezahlt werden, ab 6775 Euro wird nicht weiter
differenziert – dann ist der Höchstsatz von 405 Euro für eine
Acht-Stunden-Betreuung erreicht. Das Besondere in Berlin: Es gibt ein
kostenloses Vorschuljahr.
WERDER (HAVEL)
Die Blütenstadt Werder hat ein seltenes System der Berechnung von Kitagebühren. Die Kosten der Eltern berechnen sich nach dem
monatlichen Nettoeinkommen. Die Kitagebühren liegen deutlich unter denen von Potsdam.
BRANDENBURG (HAVEL)
In der Stadt Brandenburg gibt es etwa 40 Kindertagesstätten – und alle dürfen
ihren eigene Kostensatz festlegen. Die Entgeltordnung
der Stadt gilt seit Anfang 2000 und ist noch in Mark verfasst, weil sie nicht
mehr benötigt wird, so Norbert Plaul von der
Verwaltung. Brandenburg hat nur noch eine kommunale Kita,
die auf dieser Grundlage die Gebühren berechnet. Alle anderen würden in
Abstimmung mit dem Jugendamt die Kostensätze für die Kinderbetreuung festlegen.
Einzige Bedingung: Die freien Träger müssen sich an der städtischen Satzung
orientieren.
TELTOW
Eltern in den acht kommunalen Kitas von Teltow müssen
ihr Bruttogehalt bei der Berechnung der Kosten angeben. Danach ergibt sich der
Wert für sechs Stunden. Wer acht braucht, muss 15 Prozent Aufschlag zahlen.
Gezahlt werden muss ab einem monatlichen Einkommen von 1176 Euro, bei 7823 Euro
ist der Höchstsatz von 230 Euro erreicht.
KLEINMACHNOW
Monats-Brutto minus Lohnsteuer, private
Krankenversicherung, Solizuschlag, Kirchensteuer und
Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungen ist gleich die
Berechnungsgrundlage für die Kitagebühren – auch in
Kleinmachnow wird nicht pauschal vom Bruttolohn berechnet, sondern die
Einkommenssituation differenzierter bewertet. Acht kommunale und vier freie Kitas gibt es. Ergebnis: Teuer für Geringverdiener.
Berechnet wird ab 614 Euro, bei knapp 8000 Euro ist der Höchstsatz von 346 Euro
erreicht.
NAUEN
In Nauen haben Vielverdiener gute Karten. Denn der
Höchstsatz ist ab einem Jahresbrutto von 45 000
Euro erreicht. Berechnet werden die Gebühren nach der Formel: Bruttogehalt
minus 25 Prozent.
LUDWIGSFELDE
Anderer Landkreis (Teltow-Fläming), aber kein anderes Gesetz: Die Berechnung
ist einfach. Es gilt das Jahresbrutto, aus einer
Tabelle ist der Beitrag schnell ersichtlich. Die Stadt betreibt acht Kitas in eigener Trägerschaft, vier sind frei. Für sie
gelten dieselben Bedingungen. Die Satzung beginnt bei einem Jahresbrutto
von 8000 Euro und endet bei 73 100 Euro.
MICHENDORF
Was am Anfang des Monats vom Arbeitgeber überwiesen wird, ist maßgeblich für
die Kita: Netto heißt die Formel, nach der seit 2004
in Michendorf die Kitakosten für Eltern errechnet
werden. Dabei gilt ein Höchstsatz von 250 Euro. Berechnet wird ab 650 Euro
netto monatlich, 5000 Euro ist der Höchstsatz. Bei den gewählten
Rechenbeispielen schneidet Michendorf im Schnitt am preiswertesten ab.
SCHWIELOWSEE
Die Gemeinde Schwielowsee hat als einzige der
untersuchten Satzungen einen festen Prozentsatz vom Gehalt als Kitagebühr festgesetzt – damit gibt es weder Mindest- noch
Obergrenze bei der Bezahlung in den Kitas der
Gemeinde. Als Grundlage gilt das Nettoeinkommen: Jeder, egal ob Gering- oder Vielverdiener, muss fünf Prozent des Nettoeinkommens für
eine Sechs-Stunden-Betreuung überweisen. Wer acht Stunden braucht, muss zehn
Prozent Aufschlag bezahlen.
BEELITZ
Beelitz hat drei Kitas, die Berechnung erfordert – im
Verhältnis zu anderen Satzungen – ein mathematisches Diplom. Die Gleichung
lautet: Nimm das Monatsbrutto, ziehe pauschal 25
Prozent ab und berechne davon je nach Gehaltsstufe zwischen 2,9 und 4,4 Prozent
als monatlichen Kitabeitrag für eine Sechs-Stunden-
Betreuung. Wer acht Stunden benötigt, muss diesen Wert auf 120 Prozent erhöhen.
Der geringste Prozentsatz gilt für Einkommen bis 1500 Euro, ab 3500 Euro werden
4,4 Prozent fällig. Allerdings gelten 25 Euro als Mindest- und 210 Euro als
Höchstgebühr. Jan Brunzlow