PNN 19.05.09

 

Verbände bleiben vorsichtig

Neues Kommunalabgabengesetz wird juristisch geprüft, bevor Bescheide an Altanschließer gehen (19.05.09)

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Potsdam-Mittelmark - Die jetzt vom Landtag verabschiedete Regelung zu Beitragsforderungen von „Altanschließern“ wird im Potsdamer Umland zumindest keine sofortigen Konsequenzen nach sich ziehen. Entsprechende Aussagen waren gestern seitens der Wasser- und Abwasserzweckverbände (WAZV) in der Region zu vernehmen. Man bleibt vorsichtig, will das neue Kommunalabgabengesetz jetzt erst einmal mit juristischer Hilfe prüfen und das weitere Vorgehen mit den Verbandsversammlungen abstimmen. Es sei längst noch nicht sicher, ob die Regelung nicht doch wieder von den Verwaltungsgerichten gekippt werde, hieß es seitens der Verbände.

Dem Gesetz zufolge dürfen Haushalte, die noch zu DDR-Zeiten an das öffentliche Wasser- und Abwassernetz angeschlossen worden sind, seitens der Zweckverbände nun für Investitionen nach dem 3. Oktober 1990 herangezogen werden. Eine Verjährungsfrist, wie von der Linksfraktion im Landtag gefordert, wurde nicht eingeräumt. Die Kommunen sollen dabei selbst regeln, ob sie die Beiträge für Alt- und Neuanschließer differenzieren. Im Moment werden sogenannte Globalkalkulationen erstellt, in denen sämtliche Investitionen seit der deutschen Wiedervereinigung im jeweiligen Verbandsgebiet aufgelistet und den Einnahmen aus Beiträgen gegenüber gestellt werden. Frühestens im September könnte es erste Konsequenzen geben.

Beim WAZV Werder-Havelland ist diese Kalkulation bereits aufgestellt worden. Zwar könnte man sofort Bescheide herausschicken, aber „Schnellschüsse nützen niemandem etwas“, sagte Geschäftsführerin Bärbel Gärtner gestern gegenüber den PNN. In den Mitgliedsgemeinden Werder (Havel) und Groß Kreutz gebe es insgesamt 859 Grundstücke, die vor dem 3. Oktober 1990 angeschlossen worden sind. Die Anschlüsse hat der WAZV Werder-Havelland nicht selbst vorgenommen, er ist erst 1992 gegründet worden. Allerdings wurden seitdem die Leitungen und Anlagen instand gehalten, so Gärtner.

Nicht so gravierend sei das Problem in Michendorf und Nuthetal, sagte Martin Rahn, Geschäftsführer der Mittelmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH, den PNN. Denn im Gebiet des Zweckverbandes Mittelgraben habe zum Stichtag ein sehr geringer Anschlussgrad geherrscht. Anders sei es im Verbandsgebiet des WAZV Teltow, also in Stahnsdorf, Kleinmachnow und der Stadt Teltow selbst: Dort sind immerhin 40 Prozent der Haushalte vor der Wiedervereinigung angeschlossen worden. Viele davon gehören größeren Wohnungsunternehmen, „und die wird es stark treffen“, vermutete Rahn. Der Verband der Berlin-Brandenburger Wohnungsunternehmen (BBU) hat bereits eine Musterklage gegen die Neuregelung angekündigt. Konkrete Zahlen für den WAZV Teltow würden sich aber erst mit der Globalkostenkalkulation ergeben, die bis September fertig sein soll. Beim WAZV Nieplitz in Beelitz herrscht indes Zurückhaltung. „Wir werden uns erst juristische Beratung holen, bevor wir mit dem Thema in die Verbandsversammlung gehen“, so Geschäftsführer Karl-Heinz Brügmann. Thomas Lähns