PNN 19.05.09
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Potsdam-Mittelmark - Die jetzt vom Landtag verabschiedete Regelung zu
Beitragsforderungen von „Altanschließern“ wird im Potsdamer Umland zumindest
keine sofortigen Konsequenzen nach sich ziehen. Entsprechende Aussagen waren
gestern seitens der Wasser- und Abwasserzweckverbände (WAZV) in der Region zu
vernehmen. Man bleibt vorsichtig, will das neue Kommunalabgabengesetz jetzt
erst einmal mit juristischer Hilfe prüfen und das weitere Vorgehen mit den
Verbandsversammlungen abstimmen. Es sei längst noch nicht sicher, ob die
Regelung nicht doch wieder von den Verwaltungsgerichten gekippt werde, hieß es
seitens der Verbände.
Dem Gesetz zufolge dürfen Haushalte, die noch zu DDR-Zeiten an das öffentliche
Wasser- und Abwassernetz angeschlossen worden sind, seitens der Zweckverbände
nun für Investitionen nach dem 3. Oktober 1990 herangezogen werden. Eine
Verjährungsfrist, wie von der Linksfraktion im Landtag gefordert, wurde nicht
eingeräumt. Die Kommunen sollen dabei selbst regeln, ob sie die Beiträge für
Alt- und Neuanschließer differenzieren. Im Moment werden sogenannte
Globalkalkulationen erstellt, in denen sämtliche Investitionen seit der
deutschen Wiedervereinigung im jeweiligen Verbandsgebiet aufgelistet und den
Einnahmen aus Beiträgen gegenüber gestellt werden. Frühestens im September
könnte es erste Konsequenzen geben.
Beim WAZV Werder-Havelland ist diese Kalkulation bereits aufgestellt worden.
Zwar könnte man sofort Bescheide herausschicken, aber „Schnellschüsse nützen
niemandem etwas“, sagte Geschäftsführerin Bärbel Gärtner gestern gegenüber den
PNN. In den Mitgliedsgemeinden Werder (Havel) und Groß Kreutz gebe es insgesamt
859 Grundstücke, die vor dem 3. Oktober 1990 angeschlossen worden sind. Die
Anschlüsse hat der WAZV Werder-Havelland nicht selbst vorgenommen, er ist erst
1992 gegründet worden. Allerdings wurden seitdem die Leitungen und Anlagen
instand gehalten, so Gärtner.
Nicht so gravierend sei das Problem in Michendorf und Nuthetal, sagte Martin
Rahn, Geschäftsführer der Mittelmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH, den PNN.
Denn im Gebiet des Zweckverbandes Mittelgraben habe zum Stichtag ein sehr
geringer Anschlussgrad geherrscht. Anders sei es im Verbandsgebiet des WAZV
Teltow, also in Stahnsdorf, Kleinmachnow und der Stadt Teltow selbst: Dort sind
immerhin 40 Prozent der Haushalte vor der Wiedervereinigung angeschlossen
worden. Viele davon gehören größeren Wohnungsunternehmen, „und die wird es
stark treffen“, vermutete Rahn. Der Verband der Berlin-Brandenburger
Wohnungsunternehmen (BBU) hat bereits eine Musterklage gegen die Neuregelung
angekündigt. Konkrete Zahlen für den WAZV Teltow würden sich aber erst mit der
Globalkostenkalkulation ergeben, die bis September fertig sein soll. Beim WAZV
Nieplitz in Beelitz herrscht indes Zurückhaltung. „Wir werden uns erst
juristische Beratung holen, bevor wir mit dem Thema in die Verbandsversammlung
gehen“, so Geschäftsführer Karl-Heinz Brügmann. Thomas Lähns