PNN 18.03.09
Kleinmachnow - Die Kleinmachnower bekommen eine zusätzliche
Mittagsruhe verordnet: An Samstagen sollen Heckenscheren, Rasenmäher oder
andere Lärmquellen zukünftig von 13 bis 15 Uhr schweigen, dafür sprachen sich
die Gemeindevertreter mit großer Mehrheit in ihrer jüngsten Sitzung des
Hauptausschusses aus. Bereits in der nächsten Sitzung der Gemeindevertreter am
Donnerstag soll auch über alle weiteren Änderungen der neuen
ordnungsbehördlichen Verordnung abgestimmt werden.
Innerhalb von 16 Jahren ist es bereits das vierte Mal, dass die Kleinmachnower
Verwaltung ihre Sammlung von Ge- und Verboten aktualisieren muss. Darin
festgeschrieben ist unter anderem der Umgang mit Wildtieren, Hundekot,
Schmierereien, Straßenmusikern und Jugendlichen auf Kinderspielplätzen. Bei
Verstößen kann das Ordnungsamt bis zu 1000 Euro kassieren, womit das Hobby Autopflege
in freier Natur schnell zum teuren Spaß werden kann: Denn Benzin, Öl oder
Waschmittel dürfen dabei nicht in den Boden fließen. Ebenfalls ausdrücklich
verboten, wird mit der Novelle das Parken auf bzw. Befahren von öffentlichen
Grünflächen mit Fahrzeugen.
Hundebesitzer müssen in Zukunft vorsorgen: Eine Leine und entsprechende
Reinigungsutensilien für die Hinterlassenschaften des Vierbeiners müssen
vorgezeigt werden können und im Bedarfsfall zum Einsatz kommen. So gilt es
Hunde anzuleinen, sollten sich andere Spaziergänger durch das freilaufende Tier
belästigt fühlen. Ebenfalls unter Strafe steht das Wegwerfen von Dosen,
Zigarettenstummeln oder sonstigem Abfall in Kleinmachnows Straßen- oder
Grünlandschaft. Öffentliche Mülleimer dürfen nicht für den privaten Hausmüll
genutzt werden.
Sehr genau wird die neue ordnungsbehördliche Verordnung bei der Vorgaben zu
Aussehen und Montage von Hausnummern: In Paragraph sieben heißt es: Die
Hausnummer ist Pflicht. Dabei gilt: schwarze Ziffern (Latein) auf hellem Grund,
mindestens fünf Zentimeter groß.
In löchrigen Siedlungsstraßen zwar beliebt aber nicht rechtens ist das
eigenhändige Auffüllen der Schlaglöcher mit Gartenabfällen. Diese gehören auf
den Kompost und der Kompost ausschließlich in den eigenen Garten, nicht in den
Wald. Wichtig dabei: Der Kompost darf nicht als Nahrungsquelle für Tiere
dienen, denn das „füttern freilebender Wildtiere mit Essensresten ist nicht
gestattet“, heißt es in Paragraph elf. Das zielt vor allem auf Wildschweine,
die mit einem festen Zaun vom Grundstück ferngehalten werden sollen, wurde im
Hauptaussschuss klargestellt. Eichhörnchen oder Vögel seien von dieser Regel
freigestellt.
Untersagt sind ausdrücklich Schmierereien. Auch das Zelten auf öffentlichem
Grün ist verboten. Von der Gemeinde gepflanzte Bäume und Sträucher dürfen weder
ausgebuddelt, noch beschädigt oder durch eigene Pflanzen ergänzt werden.
Auf Kinderspielplätzen gilt zukünftig eine Altersgrenze bis 12 Jahren,
lediglich Aufsichtspersonen dürfen älter sein. Ab 22 Uhr ist der Aufenthalt
gänzlich verboten. Lärm soll vermieden werden: Glascontainer sind nur
wochentags und am Samstagvormittag zu nutzen. Gartengeräte und sonstige
Maschinen dürfen in der Woche erst ab 7 Uhr und nur bis spätestens 20 Uhr
betrieben werden, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Tobias Reichelt