PNN 22.01.09
Landkreis stellt neue Richtlinie für Tagespflege vor - Gehaltssprünge von 600 bis 1400 Euro sind möglich
Potsdam-Mittelmark -
Die Bezüge der Tagespflegeeltern im Landkreis sollen steigen. Gestern
präsentierte Thomas Schulz, Leiter des Fachbereiches Soziales im Kreis, die
neue Förderrichtlinie für die Tagespflegestellen. Demnach sollen jetzt rund 900
000 Euro aus dem Kreishaushalt zusätzlich an die Tagesmütter und -väter
fließen. Je nach Qualifikation bedeutet dies einen Gehaltszuwachs von
mindestens 600 und maximal 1400 Euro brutto im Monat bei fünf zu betreuenden
Kindern. Rückwirkend soll dies bereits vom 1. Januar an gelten. Kommende Woche
soll der Jugendhilfeausschuss über die Richtlinie entscheiden.
„Ich bin sicher, dass es zu einem positiven Beschluss kommt“, erklärte Thomas
Schulz gestern im Landratsamt. Mit der Richtlinie reagiert der Kreis mit
einiger Verspätung auf eine Novelle des Kinderförderungsgesetzes im Bund,
welches bereits seit 1. Januar in Kraft getreten ist. Festgeschrieben ist darin
unter anderem, dass die Bezahlung der Tagespflegeeltern steigen soll.
Gleichzeitig werden für sie aber auch Steuern, Renten-, Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Dies blieb vielen bisher weitestgehend
erspart, da sie kostenfrei über ihren Ehepartner familienversichert waren und
sich steuerfrei in einer Grauzone bewegten.
„Nun wird die Tagespflege ein
anerkannter Beruf“, so Schulz. Damit stiegen jedoch auch die Ansprüche an die
Tagespflegeeltern. Gleichzeitig sollen Anreize zur Weiterbildung geschaffen
werden. „Wir wollen Qualität bei der Erziehung der Kinder“, sagte Schulz.
Künftig sollen die Tagespflegestellen deshalb in vier Entgeltstufen
unterschieden werden: Tagesmütter und -väter, die ohne erzieherische Ausbildung
sind und lediglich einen Schnellkursus über 24, 104 oder 160 Stunden absolviert
haben, sollen einen Stundenlohn von 3,05 Euro pro Kind erhalten. Von insgesamt
179 Tagespflegestellen im Kreis trifft dies auf 135 zu.
Je nach Kursus können Tagesmütter bis zu fünf Kinder betreuen. So können sie im
Monat maximal 2562 Euro brutto verdienen. Tagespflegeeltern mit einer
Ausbildung zur Säuglings- und Kinderkrankenschwester sollen einen Stundenlohn
pro Kind von 3,58 Euro erhalten. Wer ein pädagogisches Fachschul- oder
Hochschulstudium absolviert hat, steigt auf 3,82 Euro pro Stunde und Kind. Eine
vierte Gruppe bilden die pädagogischen Fachkräfte mit integrativem
Betreuungsangebot und Tagespflegestellen, die anderen Tagesmüttern- und -vätern
beratend zur Seite stehen. Sie sollen künftig 4,02 Euro erhalten. Damit bleibt
der Landkreis unter dem von den Tagespflegeeltern geforderten Stundensatz von
4,20 Euro pro Kind. Eine Summe, die auch Bundesfamilienministerin Ursula von
der Leyen (CDU) empfahl. Denn vom Stundenlohn müssen neben den Steuern und
Sozialabgaben auch Kosten für Strom, Wasser, Lebensmittel, Spielzeug usw.
getragen werden.
Deshalb will der Kreis bei den Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen
unterstützen. Sie sollen je zur Hälfte bis zu einem Betrag von 80 bzw. 117 Euro
übernommen werden. Weiterhin komplett zahlt der Kreis die Unfallversicherung.
„Damit wollen wir die Diskussionen beruhigen, dass die Tagesmütter vor dem
Bankrott stünden“, erklärte Schulz.
Überlegungen der Kleinmachnower, ihre Tagespflegestellen zusätzlich zu
unterstützen, wollte Schulz nicht kommentieren. Sollte Kleinmachnow jedoch wie
geplant rund 50 Cent pro Stunde und Kind draufzahlen, würden Tagesmütter
mitunter mehr Geld verdienen, als Kita-Erzieher, erklärte Schulz. Tobias
Reichelt