Potsdamer Neueste Nachrichten 10.06.08
Richtige
Kosten
Kleinmachnower Satzung für Straßenbaubeiträge jetzt hieb- und stichfest /
Kein Nachlass bei Eck- und großen Grundstücken
Kleinmachnow - Wer in
Kleinmachnow ein Eckgrundstück besitzt, muss im Fall eines Straßenausbaus den
jeweiligen Anteil für beide Straßen zahlen. Vergeblich bemühten sich die FDP-
sowie die UBK/WIR-Fraktion im Ortsparlament, diese vermeintlich „unzumutbare
Belastung“ zu verhindern und nach Teltower Vorbild zu verfahren, wo bei
Eckgrundstücken nicht doppelt zugelangt werde.
Auch bei Grundstücken, die über 800 Quadratmeter groß sind, sollte nicht der
volle Preis angerechnet werden, forderten die beiden Fraktionen. Denn
einerseits begrenze die Kommune die Bebauung großer Grundstücke und „degradiere
sie somit zu Gartenland“, so die FDP. Auf der anderen Seite werde mit der
Beitragssatzung „aber voll abkassiert“.
Doch die „Notbremse“, die die Liberalen
in der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung ziehen wollte, funktionierte
nicht. Die deutliche Mehrheit der Abgeordneten gab Gas und stimmte der Satzung
zu, deren Neufassung wegen rechtlicher Unklarheiten notwendig geworden war.
Auch der Vorschlag von CDU-Fraktionschef Ludwig Burkardt, der Bürgermeister
möge die Vorlage zurückziehen, blieb ohne Wirkung. Den Bürgermeister hole wohl
„der Fluch der guten Tat“ ein, meinte Burkardt zu erkennen: Einerseits das
löbliche Bemühen, nach einer richterlichen Empfehlung der bisherigen
Beitragssatzung beim Straßenbau mehr Rechtssicherheit zu geben. Andererseits
vier Monate vor den Kommunalwahlen etwas durchzusetzen, was von den Bürgern
Geld verlangt. Das sei zwar mutig, befand Burkardt. Aber ebenso gering sei die
Bereitschaft, solch wenig populäre Sache zu beschließen, weshalb Blasig mit der
Beschlussvorlage besser warten sollte. Doch Burkardt irrte. Bürgermeister
Wolfgang Blasig ließ keinen Zweifel aufkommen, dass die Satzung zum falschen
Zeitpunkt beschlossen werden würde. Wenn Schwächen an einer Gebührenordnung
aufgezeigt werden und sich Kleimachnower Anlieger mit Petitionen oder gar Klagen
gegen Baumaßnahmen und anfallende Kosten wehren, sei es nur zu empfehlen und
geboten, eine rechtskonforme Satzung zu beschließen. Das Gros der Abgeordneten
konnte und wollte dem folgen.
Im Wesentlichen hat sich an den Kosten für Anlieger, die sie bei Maßnahmen zum
Straßenausbau zu tragen haben, nichts geändert. Bei Anliegerstraßen sind es 60
Prozent, bei Haupterschließungsstraßen 50 und bei Hauptverkehrsstraßen 20
Prozent. Nutznießer der modifizierten Regelung sind vor allem Besitzer von
Waldgrundstücken und landwirtschaftlich genutzten Flächen: Hier wurde der
Nutzungsfaktor deutlich reduziert, so dass bei Ausbauarbeiten der anliegenden
Straßen künftig weniger zu zahlen ist.
Der Argumentation der FDP und auch des UBK-Gemeindevertreters Herbert Franke,
dass die Belastungen für Besitzer von Eck- oder großen Grundstücken eine „zu
große Härte“ seien, konnten die übrigen Fraktionen nicht folgen. „Wer sich
trotz Kenntnis der eingeschränkten Bebaubarkeit ein 1000 Quadratmeter großes
Grundstück kauft, ist sicher kein Hartz-IV-Empfänger“, so Klaus-Jürgen Warnick
von den Linken. Und laut CDU-Fraktionschef Burkardt sind auch Besitzer von
Eckgrundstücken keine Härtefälle. Die Rechtsprechung sanktioniere vielmehr die
doppelte Kostenbelastung. „So soll der Vorteil der doppelten Erschließung
ausgeglichen werden.“ pek