Potsdamer Neueste Nachrichten 18.02.08

 

Widersprüchlicher Bescheid

Kleinmachnow: Verkehrsbehörde lehnt Fußgängerüberweg im Meiereifeld ab

Ich hatte die Gelegenheit, einen der inzwischen zu trauriger Berühmtheit aufgestiegenen Ablehnungsbescheide der mittelmärkischen Verkehrsbehörde an die Gemeindeverwaltung Kleinmachnow einzusehen. Die Gemeinde hatte die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im stark befahrenen Meiereifeld beantragt. Bürger und deren Interessenvertreter, welche sich mit derartigen Dingen auseinandersetzen, sind inzwischen einiges gewohnt, allerdings gibt es für alles eine Steigerungsform, wie der Ablehnungsbescheid zeigt: Nach dem Hinweis, dass die Genehmigung von Fußgängerüberwegen das Vorhandensein von Gehwegen auf beiden Seiten der Straße voraussetzt, wird die Existenz eben jener, seit Jahrzehnten im Meiereifeld vorhandenen Gehwege „nach vorliegenden Unterlagen“ schlicht und einfach bestritten, laut Verkehrsbehörde gibt es sie nicht! Mit Dreistigkeit wird darauf hingewiesen, dass in Tempo- 30-Zonen Fußgängerüberwege entbehrlich sind. Das Meiereifeld ist aber keine Tempo-30-Zone, deren Einrichtung wurde vor Jahren in einem ähnlich fragwürdigen Bescheid durch eben diese Verkehrsbehörde verweigert, die Gemeinde Kleinmachnow musste sich deswegen auf eine mehrere Jahre dauernde Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam einlassen, die Entscheidung steht noch aus. Der Verfasser des Bescheides widerspricht sich selbst, indem er Richtlinien zitiert und zu der Erkenntnis kommt, dass die vorliegenden Verkehrsstärken im Meiereifeld lediglich die Anlage eines Fußgängerüberweges zulassen. Trotzdem wird der Fußgängerüberweg abgelehnt. Hier wird deutlich, dass zusammenhanglos aus Straßenverkehrsordnung und Verwaltungsvorschrift zitiert wurde, mit dem Ziel der Verweigerung. Niveau von Text und Inhalt wirken lächerlich und zeigen, wie fahrlässig über die Sicherheit von Kindern und älteren Mitbürgern beim Überqueren stark befahrener Straßen entschieden wird. Der zuständige Dienstherr dieser Verkehrsbehörde sollte seine Mitarbeiter zu korrekter Arbeit in akzeptabler Qualität disziplinieren. In der Verwaltungsvorschrift heißt es: „Die Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn ist eine der vornehmsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei“. Die Realität sieht anders aus.

Achim Markscheffel, Mitglied der WIR für Kleinmachnow e.V.