Potsdamer Neueste Nachrichten 18.02.08
Kleinmachnow:
Verkehrsbehörde lehnt Fußgängerüberweg im Meiereifeld ab
Ich hatte die Gelegenheit, einen der inzwischen zu trauriger Berühmtheit
aufgestiegenen Ablehnungsbescheide der mittelmärkischen Verkehrsbehörde an die
Gemeindeverwaltung Kleinmachnow einzusehen. Die Gemeinde hatte die Einrichtung
eines Fußgängerüberweges im stark befahrenen Meiereifeld beantragt. Bürger und
deren Interessenvertreter, welche sich mit derartigen Dingen auseinandersetzen,
sind inzwischen einiges gewohnt, allerdings gibt es für alles eine
Steigerungsform, wie der Ablehnungsbescheid zeigt: Nach dem Hinweis, dass die
Genehmigung von Fußgängerüberwegen das Vorhandensein von Gehwegen auf beiden
Seiten der Straße voraussetzt, wird die Existenz eben jener, seit Jahrzehnten
im Meiereifeld vorhandenen Gehwege „nach vorliegenden Unterlagen“ schlicht und
einfach bestritten, laut Verkehrsbehörde gibt es sie nicht! Mit Dreistigkeit
wird darauf hingewiesen, dass in Tempo- 30-Zonen Fußgängerüberwege entbehrlich
sind. Das Meiereifeld ist aber keine Tempo-30-Zone, deren Einrichtung wurde vor
Jahren in einem ähnlich fragwürdigen Bescheid durch eben diese Verkehrsbehörde
verweigert, die Gemeinde Kleinmachnow musste sich deswegen auf eine mehrere
Jahre dauernde Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam einlassen, die
Entscheidung steht noch aus. Der Verfasser des Bescheides widerspricht sich
selbst, indem er Richtlinien zitiert und zu der Erkenntnis kommt, dass die
vorliegenden Verkehrsstärken im Meiereifeld lediglich die Anlage eines
Fußgängerüberweges zulassen. Trotzdem wird der Fußgängerüberweg abgelehnt. Hier
wird deutlich, dass zusammenhanglos aus Straßenverkehrsordnung und
Verwaltungsvorschrift zitiert wurde, mit dem Ziel der Verweigerung. Niveau von
Text und Inhalt wirken lächerlich und zeigen, wie fahrlässig über die
Sicherheit von Kindern und älteren Mitbürgern beim Überqueren stark befahrener
Straßen entschieden wird. Der zuständige Dienstherr dieser Verkehrsbehörde
sollte seine Mitarbeiter zu korrekter Arbeit in akzeptabler Qualität
disziplinieren. In der Verwaltungsvorschrift heißt es: „Die Sicherung des
Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn ist eine der vornehmsten Aufgaben der
Straßenverkehrsbehörden und der Polizei“. Die Realität sieht anders aus.
Achim Markscheffel, Mitglied der WIR für Kleinmachnow e.V.