Potsdamer Neueste Nachrichten 16.02.08
in beiden Richtungen
Kleinmachnow -
„Großes Lob“ spendet Kleinmachnows FDP-Fraktionsvorsitzende Kornelia Kimpfel
der mittelmärkischen Straßenverkehrsbehörde. Grund ist deren Entscheidung, am
Schleusenweg, wieder einen Fußweg zu beschildern und diesen gleichzeitig für
den Radfahrverkehr in beide Richtungen freizugeben. Zudem soll das Radfahren
auf der Straße wieder erlaubt werden.
„So einfach, wie dieses Problem scheint, so schwierig war die Lösung“, sagt Kimpfel.
Die Offenheit der Behörden für das auf mehr Schulwegsicherheit gerichtete
Anliegen verdiene Anerkennung. „Ich wünsche mir, dass wir so auch die anderen
Kleinmachnower Vorhaben zur Unfallprävention auf den Schulwegen wie die
überfällige Zone-30-Regelung vor der Evangelischen Grundschule am Schwarzen Weg
zum Erfolg führen“, so Kimpfel.
Hintergrund der aktuellen
Schleusenwegaktion war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam vom
Juni 2007, mit der die Benutzungspflicht des an dieser Straße einseitig für
beide Richtungen geführten Radwegs aufgehoben wurde. Geklagt hatte ein
Kleinmachnower Bürger, der mit seinem Rennrad auf der Straße fahren wollte, von
der Polizei aber nach ausführlicher Belehrung und einem Verwarnungsgeld daran
gehindert wurde. Durch den Einsatz des FDP-Sachkundigen Michael Lippoldt konnte
schließlich mit Hilfe der zuständigen Ministerien auch das Rechtsamt des
Landkreises überzeugt werden, dass die Freigabe von Fußwegen für beidseitigen
Radverkehr mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung vereinbar ist.
Sobald die entsprechenden Schilder aufgestellt seien, könnten auch die Kinder
über 10 Jahre und ebenso Erwachsene legal den Radweg in jeder Richtung wieder
benutzen. rt