Potsdamer Neueste Nachrichten 18.01.08
Handy-Masten: Kreis funkt dazwischen
Kleinmachnow - Mit
einem Standortkonzept will die Gemeinde Kleinmachnow vorgeben, wo im Ort
Mobilfunkanlagen errichtet werden können. Nach langer Diskussion hatten die
Gemeindevertreter dem Papier im vergangenen Jahr zugestimmt. Nun funkt die
mittelmärkische Kommunalaufsicht dazwischen: Das Konzept widerspreche geltendem
Recht. Aus dem Baugesetz ließen sich die Vorgaben, nach denen die Gemeinde den
Bau von Mobilfunkantennen erlauben will, nicht ableiten.
Der Beschluss des Ortsparlamentes beinhaltet eine Reihe von Forderungen der
Kleinmachnower Bürgerinitiative „Mobilfunk“. Demnach sollen auf Flächen, die
nicht im Standortkonzept benannt sind, keine Funkmasten entstehen. Ebenso nicht
in so genannten Reinen Wohngebieten. Zu Kindergärten, Schulen und Jugendklubs
sollen Mobilfunkanlagen einen Mindestabstand von 200 Metern haben.
Zwar loben die Rechtsexperten des Landkreises das Kleinmachnower Bemühen, den
Bau von Mobilfunkanlagen im Ort zu leiten und zu koordinieren. Doch könne ein
Standortkonzept allenfalls als hilfreiche Planungsgrundlage dienen. Rechtlich
sei es ein Muster ohne Wert, denn das Baugesetzbuch mache klare Vorgaben, was
möglich ist. pek