Potsdamer Neueste Nachrichten 12.12.07
Einwände der Gemeinde Kleinmachnow und des Wohnstifts Augustinum sollen geprüft werden
Teltow - Eigentlich
sollte das geplante Holzheizkraftwerk in Teltow noch in diesem Monat in Betrieb
gehen. Doch nun wurde der Bau gestoppt. Grund: Die Nachbargemeinde Kleinmachnow
und die Leitung des Wohnstifts Augustinum haben gegen die
Holzverbrennungsanlage Widerspruch beim Landesumweltamt eingelegt.
Sowohl Gemeinde als auch das Wohnstift monieren, dass sie an dem
Genehmigungsverfahren nicht beteiligt worden sind. Vor allem aber sei im Rahmen
der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ausreichend berücksichtigt, dass sich
in unmittelbarer Nähe des Heizkraftwerks Siedlungs- und Wohnbereiche befinden,
die besonders zu schützen sind. „Der Aufgabenbereich der Gemeinde Kleinmachnow
ist berührt, weil Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung, insbesondere auf die
Bewohner des besonders schutzbedürftigen Collegiums Augustinum, nicht
ausgeschlossen werden können“, heißt es in einer Stellungnahme der Gemeinde
gegenüber den PNN. So sei nicht untersucht worden, ob und wie bei fehlerhafter
Beschickung der Anlage – etwa durch das Verwenden von nicht zugelassenem
Altholz – eine Belastung oder gar Gefährdung des Kleinmachnower Gebiets
zuverlässig ausgeschlossen werden kann.
Tatsächlich galt die Frage bislang als
ungeklärt, wie und in welchem Umfang das gelieferte Altholz, das in einem Teil
der Anlage verbrannt werden soll, auf seine Unbedenklichkeit geprüft werden
soll. Dem Betreiber des Werkes, der Danpower GmbH, erschien die Auflage des
Landesumweltamtes zu hoch, von jeder Tonne Altholz ein Probe von 20 Kilogramm
zu analysieren. Doch mit der favorisierten „visuellen Kontrolle“ hat die
Gemeinde Kleinmachnow erhebliche Bedenken. „Selbst mit der geforderten
Fachkunde dürfte es kaum fehlerfrei möglich sein, zwischen zugelassenem Altholz
der Kategorien A I und A II und nicht zugelassenem Altholz zu unterscheiden, da
die Unterschiede äußerst gering sind. Eine Sichtkontrolle oder die ergänzende
Auflage, Brennstoff nur von zugelassenen Altholzbehandlungsanlagen zu beziehen,
dürften nach Auffassung der Gemeinde Kleinmachnow keinesfalls ausreichen.
Es sei vielmehr erforderlich, neben einem lückenlosen Herkunftsnachweis und der
Eingangskontrolle der Lieferungen eine monatliche Fremdüberwachung des
gelieferten Altholzes anzuordnen und regelmäßige, stichprobenartige Analysen
durch ein unabhängiges Labor durchführen zu lassen. Nur so könne der
erforderliche, umfassende Schutz der Bevölkerung gewährleistet werden.
Hinsichtlich des mit der Anlage geplanten Blockheizkraftwerks weist die
Kleinmachnower Verwaltung auf „die bekanntlich äußerst ungünstige CO2-Bilanz
von Palmöl als Energiequelle“ hin. Eine Anlage mit den beschriebenen Risiken,
„die sich auch auf das Gebiet der Gemeinde Kleinmachnow nachteilig auswirken
können“, hält die Gemeinde für nicht genehmigungsfähig.
Zudem bemängelt Kleinmachnow Verfahrensfehler. So wurde die vorgeschriebene
Auslegungsfrist des Genehmigungsbescheides von 14 Tagen nicht eingehalten
wurde. Die Bekanntmachung erfolgte am 16. Oktober dieses Jahres, die Auslegung
begann jedoch erst zwei Tage später und endete bereits am 31. Oktober, einem
gesetzlichen Feiertag.
Auch aus Sicht des Augustinums genüge die Genehmigung des Holzheizkraftwerkes
„nicht den gesetzlichen Anforderungen“. Die Auswirkungen auf die angrenzenden
Siedlungsgebiete seien nicht ausreichend berücksichtigt, so Augustinum-Sprecherin
Eva Maria Lettenmeier. „Es bedarf einer genauen Prüfung, ob die Anlage für die Bewohner
des Augustinums unbedenklich ist“, so Lettenmeier.
Überraschend kommen die Einwände indes nicht. Bereits vor Wochen hatte die
Teltower CDU darauf hingewiesen, dass in einem Teil der geplanten Anlagen
chemisch behandeltes Altholz verbrannt werden soll, wodurch die Umwelt belastet
und nahe gelegene Einrichtungen beeinträchtigt würden. Gegen den verhängten
Baustopp hat das Danpower-Unternehmen Einspruch eingelegt. Doch laut
Landesumweltamt müssen die Arbeiten so lange ruhen, bis die Einwände geprüft
sind. Peter Könnicke