Potsdamer Neueste Nachrichten 15.11.07
Kleinmachnow · In
Bebauungsplänen, die künftig in Kleinmachnow ausgelegt werden, ist auch die Art
der baulichen Nutzungsauszuweisen. Das beschloss der Bauausschuss auf seiner jüngsten
Sitzung nach einem Antrag der FDP-Fraktion. „Damit sind wir bei unserem Einsatz
für die Sicherung von Bürgerrechten auch in Bebauungsplänen in Kleinmachnow ein
gutes Stück voran gekommen“, meint Fraktionschefin Kornelia Kimpfel.
Wie wichtig dies sei, habe man am Standortkonzept der Gemeinde für
Mobilfunkanlagen sehen können. Dort wird bestimmt, dass Mobilfunkmasten in
planrechtlich festgesetzten reinen Wohngebieten nicht errichtet werden dürfen.
„Fehlt dieses Qualitätsmerkmal im Bebauungsplan, obwohl es im
Flächennutzungsplan enthalten ist, gibt es keinen Schutz vor solchen Anlagen.
Wir können jedoch nicht zulassen, dass Anwohnerrechte einem kurzfristigen
Investoreninteresse geopfert werden“, erläutert Kimpfel das FDP-Anliegen. Sie
setzt darauf, dass sich die Gemeindevertretung dem Antrag des Bauausschusses
anschließt. „Rücksichtnahme auf schützenswerte Individualinteressen der
Anwohner habe Verfassungsrang.“ Auf die Art der baulichen Nutzung könne deshalb
in Bebauungsplänen genauso wenig verzichtet werden wie auf das Maß der
baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen
Verkehrsflächen. „Soviel Qualität muss sein“, unterstreicht Kimpfel. rt