Potsdamer Neueste Nachrichten 15.11.07

 

FDP für mehr Bürgerrechte in B-Plänen Art der baulichen Nutzung exakt definieren

Kleinmachnow · In Bebauungsplänen, die künftig in Kleinmachnow ausgelegt werden, ist auch die Art der baulichen Nutzungsauszuweisen. Das beschloss der Bauausschuss auf seiner jüngsten Sitzung nach einem Antrag der FDP-Fraktion. „Damit sind wir bei unserem Einsatz für die Sicherung von Bürgerrechten auch in Bebauungsplänen in Kleinmachnow ein gutes Stück voran gekommen“, meint Fraktionschefin Kornelia Kimpfel.

Wie wichtig dies sei, habe man am Standortkonzept der Gemeinde für Mobilfunkanlagen sehen können. Dort wird bestimmt, dass Mobilfunkmasten in planrechtlich festgesetzten reinen Wohngebieten nicht errichtet werden dürfen. „Fehlt dieses Qualitätsmerkmal im Bebauungsplan, obwohl es im Flächennutzungsplan enthalten ist, gibt es keinen Schutz vor solchen Anlagen. Wir können jedoch nicht zulassen, dass Anwohnerrechte einem kurzfristigen Investoreninteresse geopfert werden“, erläutert Kimpfel das FDP-Anliegen. Sie setzt darauf, dass sich die Gemeindevertretung dem Antrag des Bauausschusses anschließt. „Rücksichtnahme auf schützenswerte Individualinteressen der Anwohner habe Verfassungsrang.“ Auf die Art der baulichen Nutzung könne deshalb in Bebauungsplänen genauso wenig verzichtet werden wie auf das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen. „Soviel Qualität muss sein“, unterstreicht Kimpfel. rt