Potsdamer Neueste Nachrichten 02.11.07
Potsdam -
Kleinmachnow kann als erste Brandenburger Gemeinde über bestimmte
straßenverkehrsrechtliche Anordnungen selbst entscheiden und muss dafür nicht
mehr den Landkreis Potsdam- Mittelmark einschalten. Die Parkraumbewirtschaftung
oder Baustellen und Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen könnten in
Eigenregie organisiert werden, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag in Potsdam
mit. Schwerbehinderte könnten Parkerlaubnisse nun direkt bei der Gemeinde
beantragen.
Kleinmachnow sei eine von sieben Gemeinden bzw. Ämtern, denen die Zuständigkeit
probeweise von den Landkreisen übertragen werde. Am 1. Dezember sollen die
Städte Guben, Prenzlau, Bad Liebenwerda und das Amt Schlieben und am 1. Januar
2008 die Städte Werder und Zossen folgen.
Nach Angaben der Staatskanzlei solle erprobt werden, ob eine ortsnahe
Aufgabenerfüllung mehr Qualität und Service für Bürger, Unternehmen und
Behörden bringe. Der Modellversuch sei bis August 2011 befristet. dpa