Potsdamer Neueste Nachrichten 04.10.07
Kleinmachnow – Die
Landes-Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat sich für eine Zusammenlegung
der Aufsichtsbehörden für den öffentlichen und den privaten Datenschutz
ausgesprochen.
Anlässlich einer Anhörung zur Novellierung des Datenschutzgesetzes am heutigen
Donnerstag im Innenausschuss des Landtags appellierte sie an die Abgeordneten,
die Zusammenführung bereits jetzt zu regeln und nicht wie angekündigt den
Bericht des Innenministeriums zum 30. Juni 2008 abzuwarten.
Eine Entscheidung über eine Zusammenlegung erst im kommenden Jahr würde die
Bürokratie verschärfen und ein neues Gesetzgebungsverfahren erforderlich
machen, sagte Hartge. Bisher obliegt die Datenschutzaufsicht für den privaten
Sektor in Brandenburg dem Innenministerium. Für den öffentlichen Bereich ist
dagegen die Datenschutzbeauftragte zuständig.
Sowohl Bürger als auch Brandenburgs
Wirtschaftsunternehmen gingen von einer einheitlichen Arbeitsstruktur und einer
einzigen Aufsichtsbehörde aus, sagte Hartge. Sie würden sich daher mit immer
mehr Anliegen an die Datenschutzbeauftragte und nicht an das Innenministerium
wenden.
Zudem gebe es „zahlreiche Schnittstellen“ beispielsweise beim technischen
Datenschutz, an denen sich beide Aufsichtsbehörden mit ähnlichen Problemen
befassten. Die Zusammenlegung der Behörden, die auf Grund von Vorgaben der
Europäischen Union nur bei der Datenschutzbeauftragten erfolgen dürfe, könne
eine Bearbeitung durch zwei Stellen beenden. ddp